Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 13.02.2009 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 33b - Bundeslaufbahnverordnung (BLV)

neugefasst durch B. v. 02.07.2002 BGBl. I S. 2459, 2671; aufgehoben durch § 57 G. v. 12.02.2009 BGBl. I S. 284
Geltung ab 01.02.1979; FNA: 2030-7-3 Beamte
|

§ 33b Praxisaufstieg



(1) Zum Praxisaufstieg kann zugelassen werden, wer zu Beginn der Einführung

1.
das 45. Lebensjahr vollendet und

2.
das 58. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

(2) Die Beamtinnen und Beamten werden in die höhere Laufbahn eingeführt, indem sie Aufgaben dieser Laufbahn wahrnehmen. Die Einführung dauert

1.
im mittleren Dienst ein Jahr und sechs Monate,

2.
im gehobenen Dienst zwei Jahre und

3.
im höheren Dienst zwei Jahre und sechs Monate.

Sie soll für den mittleren Dienst Lehrgänge von mindestens sechs, für den gehobenen Dienst von mindestens acht und für den höheren Dienst von mindestens zehn Wochen Dauer umfassen. Die erfolgreiche Teilnahme an den Lehrgängen für den gehobenen und für den höheren Dienst ist festzustellen. Die Lehrgänge zum Aufstieg in den höheren Dienst werden von der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung durchgeführt; das Bundesministerium des Innern erlässt hierfür einen Rahmenplan.

(3) Die Befähigung für die höhere Laufbahn stellt der Bundespersonalausschuss oder ein von ihm bestimmter unabhängiger Ausschuss nach einer Vorstellung der Beamtin oder des Beamten fest. Die oberste Dienstbehörde kann das Feststellungsverfahren mit Zustimmung des Bundespersonalausschusses und im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern selbst regeln und durchführen. Das Feststellungsverfahren kann einmal wiederholt werden.



 

Zitierungen von § 33b BLV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 33b BLV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BLV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 BLV Erwerb der Befähigung (vom 12.02.2009)
... abweichend von Absatz 1 nach § 33a Abs. 4 Satz 1 bis 5 und Abs. 5 Satz 1 oder nach § 33b erworben. (3) Andere Bewerberinnen und Bewerber (§ 19 des Bundesbeamtengesetzes) ...
§ 33 BLV Allgemeine Regelungen für den Aufstieg
... werden. Die Teilnahme am Auswahlverfahren für den Aufstieg nach § 33a oder § 33b kann einmal wiederholt werden. Als erfolglos ist die Teilnahme anzusehen, wenn sie nicht mit ...
§ 43 BLV
... Bundesdienstes unter Voraussetzungen entsprechend § 5 Abs. 1 oder 3, § 33a oder § 33b die Laufbahnbefähigung erworben hat, besitzt die Befähigung für die entsprechende ...
§ 45 BLV Übergangsvorschrift
... die bisherigen Vorschriften anzuwenden. Ihnen steht jedoch der Praxisaufstieg nach § 33b offen. Abweichend von § 23 Abs. 2 Satz 2 und 3, § 29 Abs. 2 Satz 2 und 3 und § 33a ...
 
Zitat in folgenden Normen

Bundeslaufbahnverordnung (BLV)
V. v. 12.02.2009 BGBl. I S. 284; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 247
§ 54 BLV Aufstieg (vom 27.01.2017)
... teilgenommen haben oder die zum Aufstieg zugelassen worden sind, sind die §§ 33 bis 33b der Bundeslaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bundeslaufbahnverordnung (BLV)
V. v. 12.02.2009 BGBl. I S. 284; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 247
§ 56 BLV Folgeänderungen
...  4. In § 26 Absatz 1 Satz 1 wird nach der Angabe „§§ 33 und 33b der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli ... eingefügt. 4. In § 27 Satz 1 wird nach der Angabe „§§ 33 und 33b der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli ... eingefügt. 3. In § 27 Satz 1 wird nach der Angabe „§§ 33 und 33b der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli ... 3. In § 27 Satz 1 wird nach der Angabe „§ 33 Abs. 1 und in § 33b Abs. 1 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom ... eingefügt. 4. In § 29 Absatz 1 Satz 2 wird nach der Angabe „§ 33b Abs. 3 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom ... 3. In § 27 Satz 1 wird nach der Angabe „§ 33 Abs. 1 und § 33b Abs. 1 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom ... eingefügt. 4. In § 29 Absatz 1 Satz 2 wird nach der Angabe „§ 33b Abs. 3 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom ... eingefügt. 4. In § 27 Satz 1 wird nach der Angabe „§§ 33 und 33b der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli ... 3. In § 23 Absatz 1 Satz 1 wird nach der Angabe „§§ 33 bis 33b der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli ... 3. In § 27 Absatz 1 Satz 1 wird nach der Angabe „§§ 33 bis 33b der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli ... eingefügt. 4. In § 25 wird nach der Angabe „§§ 33 und 33b der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli ... 3. In § 36 Absatz 1 Satz 1 wird nach der Angabe „§§ 33 bis 33b der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli ... 3. In § 24 Absatz 1 Satz 1 wird nach der Angabe „§§ 33 bis 33b der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli ... 3. In § 22 Absatz 1 Satz 1 wird nach der Angabe „§§ 33 bis 33b der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli ... 4. In § 20 Absatz 1 Satz 1 wird nach der Angabe „§§ 33 und 33b der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli ... 3. In § 22 Absatz 1 Satz 1 wird nach der Angabe „§§ 33 und 33b der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli ... 4. In § 19 Absatz 1 Satz 1 wird nach der Angabe „§§ 33 und 33b der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli ... ist," eingefügt. 10. In § 11 Satz 1 wird nach der Angabe „§ 33b der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli ... 3. In den §§ 11, 24 und 41 wird jeweils nach der Angabe „§§ 33 und 33b der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli ... § 27 Absatz 2 Satz 1 und § 44 Absatz 2 Satz 1 wird jeweils nach der Angabe „§ 33b Abs. 3 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom ... worden ist," eingefügt. 5. In § 16 wird nach der Angabe „§ 33b der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli ... ist," eingefügt. 6. In § 18 Absatz 2 wird die Angabe „§ 33b Satz 3 der Bundeslaufbahnverordnung" durch die Angabe „§ 33b Absatz 2 Satz 3 der ... Angabe „§ 33b Satz 3 der Bundeslaufbahnverordnung" durch die Angabe „§ 33b Absatz 2 Satz 3 der Bundeslaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 ... ist," ersetzt. 7. In § 19 Absatz 2 Satz 1 wird nach der Angabe „§ 33b Abs. 3 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom ... worden ist," eingefügt. 5. In § 16 wird nach der Angabe „§ 33b der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli ... ist," eingefügt. 6. In § 18 Absatz 2 wird die Angabe „§ 33b Satz 3 der Bundeslaufbahnverordnung" durch die Angabe „§ 33b Absatz 2 Satz 3 der ... Angabe „§ 33b Satz 3 der Bundeslaufbahnverordnung" durch die Angabe „§ 33b Absatz 2 Satz 3 der Bundeslaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 ... ist," ersetzt. 7. In § 19 Absatz 2 Satz 1 wird nach der Angabe „§ 33b Abs. 3 der Bundeslaufbahnverordnung" die Angabe „in der Fassung der Bekanntmachung vom ...

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes
V. v. 27.11.2006 BGBl. I S. 2723
Artikel 1 1. LAP-gDVerfSchVÄndV
... des Bundes können bei Erfüllung der Voraussetzungen der §§ 33 und 33b der Bundeslaufbahnverordnung am Praxisaufstieg in die Laufbahn des gehobenen Dienstes im ...

Verordnung zur Änderung der Bundeslaufbahnverordnung und anderer laufbahnrechtlicher Vorschriften
V. v. 18.01.2017 BGBl. I S. 89, 406
Artikel 1 BLVuaÄndV Änderung der Bundeslaufbahnverordnung (vom 27.01.2017)
... teilgenommen haben oder die zum Aufstieg zugelassen worden sind, sind die §§ 33 bis 33b der Bundeslaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, 2671), die zuletzt durch ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Postlaufbahnverordnung (PostLV)
V. v. 22.06.1995 BGBl. I S. 868; aufgehoben durch § 9 Abs. 2 V. v. 12.01.2012 BGBl. I S. 90
§ 11 PostLV Praxisaufstieg (vom 14.02.2009)
... Beamtinnen und Beamten werden beim Aufstieg gemäß § 33b der Bundeslaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, ...

Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Dienst der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes (LAP-gDFm/EloAufklBundV)
V. v. 22.08.2006 BGBl. I S. 2057; aufgehoben durch § 62 V. v. 03.05.2021 BGBl. I S. 962
§ 36 LAP-gDFm/EloAufklBundV Allgemeine Regelungen zum Aufstieg (vom 14.02.2009)
... können bei Erfüllung der Voraussetzungen der §§ 33 bis 33b der Bundeslaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, ...

Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Dienst im Bundesnachrichtendienst (LAP-gDBNDV)
V. v. 05.12.2006 BGBl. I S. 2767; aufgehoben durch § 84 V. v. 21.09.2018 BGBl. I S. 1368
§ 27 LAP-gDBNDV Praxisaufstieg
... Bundesnachrichtendienst können bei Erfüllung der Voraussetzungen der §§ 33 und 33b der Bundeslaufbahnverordnung am Praxisaufstieg in die Laufbahn des gehobenen Dienstes im ...

Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes (LAP-gDVerfSchV)
V. v. 11.10.2001 BGBl. I S. 2640; aufgehoben durch § 84 V. v. 21.09.2018 BGBl. I S. 1368
§ 26 LAP-gDVerfSchV Praxisaufstieg (vom 14.02.2009)
... des Bundes können bei Erfüllung der Voraussetzungen der §§ 33 und 33b der Bundeslaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, ...

Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen nichttechnischen Dienst des Bundes in der Sozialversicherung (LAP-gntDSVV)
V. v. 14.12.2001 BGBl. I S. 3739; aufgehoben durch § 28 V. v. 22.11.2010 BGBl. I S. 1625
§ 25 LAP-gntDSVV Praxisaufstieg (vom 14.02.2009)
... der Sozialversicherung können bei Erfüllung der Voraussetzungen der §§ 33 und 33b der Bundeslaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, ...

Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes (LAP-gntDAIVV)
V. v. 12.07.2001 BGBl. I S. 1578; aufgehoben durch § 24 V. v. 11.08.2010 BGBl. I S. 1214
§ 27 LAP-gntDAIVV Praxisaufstieg (vom 14.02.2009)
... in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes gemäß den §§ 33 und 33b der Bundeslaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, ...

Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung (LAP-gntDBWVV)
V. v. 14.03.2005 BGBl. I S. 779; aufgehoben durch § 65 V. v. 01.03.2019 BGBl. I S. 205
§ 27 LAP-gntDBWVV Allgemeine Aufstiegsregelungen (vom 14.02.2009)
... des mittleren Dienstes, die am Auswahlverfahren für den Aufstieg nach den §§ 33 bis 33b der Bundeslaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, ...

Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen nichttechnischen Zolldienst des Bundes
V. v. 20.07.2001 BGBl. I S. 1693; aufgehoben durch § 51 V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1322
§ 27 LAP-gntZollV Zulassung zum Praxisaufstieg (vom 14.02.2009)
... des Bundes können bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 33 Abs. 1 und § 33b Abs. 1 der Bundeslaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. ...
§ 29 LAP-gntZollV Feststellungsverfahren (vom 14.02.2009)
... Abschluss der Einführungszeit stellt ein unabhängiger Ausschuss gemäß § 33b Abs. 3 der Bundeslaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. ...

Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen technischen Dienst - Fachrichtung Bahnwesen - (LAP-gtDBahnwesenV)
V. v. 21.11.2002 BGBl. I S. 4438; aufgehoben durch § 25 V. v. 12.09.2014 BGBl. I S. 1526
§ 20 LAP-gtDBahnwesenV Praxisaufstieg (vom 14.02.2009)
... des Bundes können unter den Voraussetzungen der §§ 33 und 33b der Bundeslaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, ...

Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung - Fachrichtung Wehrtechnik - (LAP-gtDBWVV)
V. v. 06.03.2002 BGBl. I S. 1097; aufgehoben durch § 39 V. v. 02.10.2009 BGBl. I S. 3240
§ 24 LAP-gtDBWVV Allgemeine Aufstiegsregelungen (vom 14.02.2009)
... in der Bundeswehrverwaltung - Fachrichtung Wehrtechnik - gemäß den §§ 33 bis 33b der Bundeslaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, ...

Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst in der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (LAP-gtDWSVV)
V. v. 25.05.2003 BGBl. I S. 750; aufgehoben durch § 30 V. v. 14.12.2012 BGBl. I S. 2974
§ 22 LAP-gtDWSVV Praxisaufstieg (vom 14.02.2009)
... Schifffahrtsverwaltung des Bundes können unter den Voraussetzungen der §§ 33 und 33b der Bundeslaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, ...

Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Dienst in der Bundeswehrverwaltung - Fachrichtung Wehrtechnik - (LAP-htDBWVV)
V. v. 06.03.2002 BGBl. I S. 1051; aufgehoben durch § 37 V. v. 31.03.2010 BGBl. I S. 366
§ 22 LAP-htDBWVV Allgemeine Aufstiegsregelungen (vom 14.02.2009)
... Beamtinnen und Beamten, die am Auswahlverfahren für den Aufstieg nach den §§ 33 bis 33b der Bundeslaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, ...

Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren nichttechnischen Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes (LAP-mntDAIVV)
V. v. 08.10.2001 BGBl. I S. 2612; aufgehoben durch § 27 V. v. 18.07.2012 BGBl. I S. 1554
§ 27 LAP-mntDAIVV Praxisaufstieg (vom 14.02.2009)
... in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes gemäß den §§ 33 und 33b der Bundeslaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, ...

Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung (LAP-mntDBWVV)
V. v. 28.11.2001 BGBl. I S. 3327; aufgehoben durch § 93 V. v. 06.07.2022 BGBl. I S. 1084
§ 23 LAP-mntDBWVV Allgemeine Aufstiegsregelungen (vom 14.02.2009)
... Beamtinnen und Beamten, die am Auswahlverfahren für den Aufstieg nach den §§ 33 bis 33b der Bundeslaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, ...

Verordnung über die Laufbahnen, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Zolldienst des Bundes
V. v. 20.07.2001 BGBl. I S. 1682; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 15.05.2017 BGBl. I S. 1179
§ 27 LAP-mDZollV Zulassung zum Praxisaufstieg (vom 14.02.2009)
... einfachen Zolldienstes des Bundes können bei Vorliegen der in § 33 Abs. 1 und in § 33b Abs. 1 der Bundeslaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. ...
§ 29 LAP-mDZollV Feststellungsverfahren (vom 14.02.2009)
... Abschluss der Einführungszeit stellt ein unabhängiger Ausschuss gemäß § 33b Abs. 3 der Bundeslaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. ...

Verordnung über die Laufbahnen, Ausbildung und Prüfung für die bei der Deutschen Post AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten (LAP-PostV)
V. v. 30.11.2004 BGBl. I S. 3185; aufgehoben durch § 9 Abs. 3 Nr. 1 V. v. 12.01.2012 BGBl. I S. 90
§ 16 LAP-PostV Zulassungsvoraussetzungen (vom 14.02.2009)
... und Beamte nach § 1 können zum Praxisaufstieg nach Maßgabe des § 33b der Bundeslaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, ...
§ 19 LAP-PostV Feststellungsverfahren (vom 14.02.2009)
... Dienstes als Beisitzenden. (2) Kann die Laufbahnbefähigung nach § 33b Abs. 3 der Bundeslaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. ...

Verordnung über die Laufbahnen, Ausbildung und Prüfung für die bei der Deutschen Postbank AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten (LAP-PostbankV)
V. v. 25.08.2005 BGBl. I S. 2602; aufgehoben durch § 9 Abs. 3 Nr. 2 V. v. 12.01.2012 BGBl. I S. 90
§ 16 LAP-PostbankV Zulassungsvoraussetzungen (vom 14.02.2009)
... und Beamte nach § 1 können zum Praxisaufstieg nach Maßgabe des § 33b der Bundeslaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, ...
§ 18 LAP-PostbankV Einführung (vom 14.02.2009)
... nach Maßgabe des § 9 Abs. 2. (2) Die gemäß § 33b Absatz 2 Satz 3 der Bundeslaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 ...
§ 19 LAP-PostbankV Feststellungsverfahren (vom 14.02.2009)
... Dienstes als Beisitzenden. (2) Kann die Laufbahnbefähigung nach § 33b Abs. 3 der Bundeslaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. ...

Verordnung über die Laufbahnen, Ausbildung und Prüfung für die bei der Deutschen Telekom AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten (LAP-TelekomV)
V. v. 21.06.2004 BGBl. I S. 1287; aufgehoben durch § 9 Abs. 3 Nr. 3 V. v. 12.01.2012 BGBl. I S. 90
§ 11 LAP-TelekomV Zulassungsvoraussetzungen (vom 14.02.2009)
... der §§ 9 und 11 der Postlaufbahnverordnung in Verbindung mit den §§ 33 und 33b der Bundeslaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, ...
§ 14 LAP-TelekomV Feststellungsverfahren (vom 14.02.2009)
... die Laufbahnbefähigung nach § 11 der Postlaufbahnverordnung in Verbindung mit § 33b Abs. 3 der Bundeslaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. ...
§ 24 LAP-TelekomV Zulassungsvoraussetzungen (vom 14.02.2009)
... der §§ 9 und 11 der Postlaufbahnverordnung in Verbindung mit den §§ 33 und 33b der Bundeslaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, ...
§ 27 LAP-TelekomV Feststellungsverfahren (vom 14.02.2009)
... die Laufbahnbefähigung nach § 11 der Postlaufbahnverordnung in Verbindung mit § 33b Abs. 3 der Bundeslaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. ...
§ 41 LAP-TelekomV Zulassungsvoraussetzungen (vom 14.02.2009)
... der §§ 9 und 11 der Postlaufbahnverordnung in Verbindung mit den §§ 33 und 33b der Bundeslaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2459, ...
§ 44 LAP-TelekomV Feststellungsverfahren (vom 14.02.2009)
... die Laufbahnbefähigung nach § 11 der Postlaufbahnverordnung in Verbindung mit § 33b Abs. 3 der Bundeslaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. ...