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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 13.02.2009 aufgehoben
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§ 37 - Bundeslaufbahnverordnung (BLV)
neugefasst durch B. v. 02.07.2002 BGBl. I S. 2459, 2671; aufgehoben durch § 57 G. v. 12.02.2009 BGBl. I S. 284
Geltung ab 01.02.1979; FNA: 2030-7-3 Beamte
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Geltung ab 01.02.1979; FNA: 2030-7-3 Beamte
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§ 37 Einstellung in Laufbahnen mit Vorbereitungsdienst
§ 37 wird in 6 Vorschriften zitiert
(1) In eine Laufbahn, für die ein Vorbereitungsdienst mit Laufbahnprüfung eingerichtet ist und deren Fachrichtung in den Anlagen 1 bis 3 mit Hinweis auf diese Vorschrift aufgeführt ist, können auch Bewerberinnen und Bewerber unter den Voraussetzungen der §§ 35 und 36 eingestellt werden.
(2) Eine Einstellung nach Absatz 1 ist zulässig, wenn
- 1.
- geeignete Bewerberinnen und Bewerber mit Laufbahnprüfung nicht zur Verfügung stehen,
- 2.
- ein dienstliches Interesse besteht.
Zitierungen von § 37 BLV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 37 BLV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BLV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5a BLV Zulassung zu einer höheren Laufbahn bei Besitz der erforderlichen Hochschulausbildung
... die vorgeschriebene hauptberufliche Tätigkeit; § 35 Abs. 5 und die §§ 36 und 37 gelten entsprechend. Während dieser Zeit verbleiben sie in ihrem bisherigen ...
Anlage 1 BLV (zu § 34) Höherer Dienst
... Dienst in der Parlamentsverwaltung Technischer Dienst nach Maßgabe des § 37 Tierärztlicher Dienst Wetterdienst Wirtschaftsverwaltungsdienst ...
Anlage 2 BLV (zu § 34) Gehobener Dienst
... Dienst Land- und forstwirtschaftlicher Dienst nach Maßgabe des § 37 Landwirtschaftlich-hauswirtschaftlicher Dienst Nautischer Dienst ... Dienst Schiffsmaschinendienst Technischer Dienst nach Maßgabe des § 37 Weinbaulicher Dienst Wirtschaftsverwaltungsdienst ...
Anlage 3 BLV (zu § 34) Mittlerer Dienst
... Technischer Dienst nach Maßgabe des § 35 Abs. 2 Satz 2 und 4 und des § 37 bei Abschluss der Berufsausbildung als: Technische Assistentinnen und Assistenten mit ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Bundeslaufbahnverordnung (BLV)
V. v. 12.02.2009 BGBl. I S. 284; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 247
§ 56 BLV Folgeänderungen
... „§ 16 Absatz 1 der Bundeslaufbahnverordnung" ersetzt. 3. In § 37 wird die Angabe „§ 20 Abs. 4 der Bundeslaufbahnverordnung" durch die Angabe ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Delegationsanordnung BMVBW
A. v. 06.02.2002 BGBl. I S. 746; aufgehoben durch A. v. 25.05.2010 BGBl. I S. 781
VI. DelegAnOBMVBW Übertragung von Befugnissen nach der Bundeslaufbahnverordnung
... Erwerb der Laufbahnbefähigung zu entscheiden; dies gilt nicht in den Fällen des § 37 ...
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