Zitierungen von § 35 BLV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 35 BLV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BLV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5a BLV Zulassung zu einer höheren Laufbahn bei Besitz der erforderlichen Hochschulausbildung
... eingerichtet ist, leisten sie die vorgeschriebene hauptberufliche Tätigkeit; § 35 Abs. 5 und die §§ 36 und 37 gelten entsprechend. Während dieser Zeit verbleiben sie ...
§ 7 BLV Probezeit
... schon auf den Vorbereitungsdienst angerechnet oder als hauptberufliche Tätigkeit nach § 35 berücksichtigt oder als Zeiten für die Feststellung der Berufserfahrung nach § 38 ...
§ 34 BLV Gestaltungsgrundsätze (vom 12.02.2009)
... Voraussetzungen und die zu fordernden Bildungsvoraussetzungen sind nach Maßgabe des § 35 zu regeln. (2) Die besonderen Fachrichtungen, für die Laufbahnen nach Absatz 1 ...
§ 36 BLV Zuerkennung der Befähigung
... zuständige oberste Dienstbehörde der Grund auf entscheidet nach § 35 zu fordernden Nachweise über den Erwerb der Laufbahnbefähigung; sie kann diese Befugnis ...
§ 37 BLV Einstellung in Laufbahnen mit Vorbereitungsdienst
... ist, können auch Bewerberinnen und Bewerber unter den Voraussetzungen der §§ 35 und 36 eingestellt werden. (2) Eine Einstellung nach Absatz 1 ist zulässig, wenn ...
Anlage 3 BLV (zu § 34) Mittlerer Dienst
... Fachrichtungen des mittleren Dienstes Technischer Dienst nach Maßgabe des § 35 Abs. 2 Satz 2 und 4 und des § 37 bei Abschluss der Berufsausbildung als:  ...
Anlage 4 BLV (zu § 34) Einstellungsvoraussetzungen in besonderen Fällen für besondere Fachrichtungen des höheren Dienstes
... oder als Ärztin oder Arzt im Praktikum geleisteten Tätigkeit werden angerechnet. § 35 Abs. 6 findet keine Anwendung. II. Lebensmittelchemischer Dienst Bei ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Bundeslaufbahnverordnung (BLV)
V. v. 12.02.2009 BGBl. I S. 284; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 247
§ 56 BLV Folgeänderungen
... wird die Angabe „§ 33 der Bundeslaufbahnverordnung" durch die Angabe „§ 35 der Bundeslaufbahnverordnung" ersetzt. 2. § 2 Absatz 1 wird wie folgt ...


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