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Änderung § 15 Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit vom 08.11.2006

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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§ 15 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 08.11.2006 geltenden Fassung
§ 15 n.F. (neue Fassung)
in der am 08.11.2006 geltenden Fassung
durch Artikel 226 V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407
 

(Textabschnitt unverändert)

§ 15 Ermächtigung zum Erlaß von allgemeinen Verwaltungsvorschriften


(Text alte Fassung)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit erläßt mit Zustimmung des Bundesrates allgemeine Verwaltungsvorschriften zu diesem Gesetz und den auf Grund des Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen.

(Text neue Fassung)

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erläßt mit Zustimmung des Bundesrates allgemeine Verwaltungsvorschriften zu diesem Gesetz und den auf Grund des Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen.