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Frühere Fassungen von § 14 SchSV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.07.2024 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung von schiffssicherheitsrechtlichen Vorschriften und der Seeleute-Befähigungsverordnung vom 25.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 217 |
aktuell vorher | 07.03.2020 | Artikel 2 Neunzehnte Schiffssicherheitsanpassungsverordnung vom 03.03.2020 BGBl. I S. 412 |
aktuell vorher | 14.03.2018 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung der schiffssicherheitsrechtlichen Vorschriften über Bau und Ausrüstung von Traditionsschiffen und anderen Schiffen, die nicht internationalen Schiffssicherheitsregeln unterliegen vom 07.03.2018 BGBl. I S. 237 |
aktuell vorher | 01.07.2016 | Artikel 2 Sechzehnte Schiffssicherheitsanpassungsverordnung vom 28.06.2016 BGBl. I S. 1504 |
aktuell vorher | 29.01.2014 | Artikel 2 Vierzehnte Schiffssicherheitsanpassungsverordnung vom 23.01.2014 BGBl. I S. 78 |
aktuell | vor 29.01.2014 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2089/al29729.htm