Zitierungen von § 1 SchSV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 SchSV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchSV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage 1 SchSV (zu § 5) Besondere Regelungen bei internationalem schiffsbezogenen Sicherheitsstandard (vom 30.11.2024)
... Schiffbrüchiger ist mit Ausnahme von Fällen einer komplexen Schadenslage im Sinne von § 1 Abs. 4 der Bund/Küstenländer-Vereinbarung über die Errichtung des Havariekommandos (VkBl. ... gesichert niedergelegt. Anhang zu Anlage 1 (Wattfahrt) § 1 Anwendungsbereich (1) Dieser Anhang gilt für neue Fahrgastschiffe in der Wattfahrt ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung - (SGB VII)
Artikel 1 G. v. 07.08.1996 BGBl. I S. 1254; zuletzt geändert durch Artikel 66 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 121 SGB VII Zuständigkeit der gewerblichen Berufsgenossenschaften (vom 01.01.2016)
... vom 19. Dezember 1994 (BGBl. II S. 3822), binnenwärts der Grenzen nach Anlage 8 zu § 1 Abs. 1 der Schiffssicherheitsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Oktober 1994 ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Achte Schiffssicherheitsanpassungsverordnung
V. v. 28.06.2006 BGBl. I S. 1417
Artikel 7 8. SchSAV Änderung der Schiffssicherheitsverordnung
... ist mit Ausnahme von Fällen einer komplexen Schadenslage im Sinne von § 1 Abs. 4 der Bund/Küstenländer-Vereinbarung über die Errichtung des Havariekommandos ...

Erste Verordnung zur Änderung schiffssicherheitsrechtlicher Vorschriften
V. v. 22.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 370
Artikel 1 1. SchSichRÄndV Änderung der Schiffssicherheitsverordnung
... 1 wird wie folgt gefasst: „Anhang zu Anlage 1 (Wattfahrt) § 1 Anwendungsbereich (1) Dieser Anhang gilt für neue Fahrgastschiffe in der ...

Gesetz zur Änderung seeverkehrsrechtlicher, verkehrsrechtlicher und anderer Vorschriften mit Bezug zum Seerecht
G. v. 08.04.2008 BGBl. I S. 706
Artikel 8 SeeVerkRÄndG Änderung der Schiffssicherheitsverordnung
... vom 9. April 2008 (BGBl. I S. 698), wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Abs. 1 Satz 2 werden die Wörter „im Sinne des § 1 Abs. 1 dieses Gesetzes" ... 1. In § 1 Abs. 1 Satz 2 werden die Wörter „im Sinne des § 1 Abs. 1 dieses Gesetzes" gestrichen. 2. In § 3 Abs. 3 werden a) in ...


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