interne Verweise§ 5 SchSV Internationaler schiffsbezogener Sicherheitsstandard (vom 14.03.2018) ... Schiff die jeweils einschlägigen Vorschriften dieser Regelungen und die in Abschnitt C der Anlage 1 enthaltenen Vorschriften einzuhalten. (2) Soweit Vorschriften in Rechtsakten der ... Schiff die jeweils einschlägigen Vorschriften dieser Regelungen und die in Abschnitt A der Anlage 1 enthaltenen Vorschriften einzuhalten. (3) Ergänzend zu § 6 des ... sind für ein Schiff, das die Bundesflagge führt, die in Abschnitt B der Anlage 1 enthaltenen Vorschriften einzuhalten. (4) Ein Schiff, das einer bestimmten ... eines Schiffes, das eine ausländische Flagge führt, sind in den in Abschnitt D der Anlage 1 aufgeführten Fällen die dort genannten besonderen Anforderungen ...
§ 13 SchSV Verhaltenspflichten (vom 30.11.2024) ... amtlichen Ausgaben von Seekarten und Seebüchern im Sinne von Abschnitt C.I.4 der Anlage 1 ; bei Sportbooten im Sinne der Sportbootführerscheinverordnung-See genügt es, wenn an ... 3. Seetagebücher mitgeführt und nach Maßgabe des Abschnittes B II Nr. 6 der Anlage 1 aufbewahrt werden, 4. in den Fällen des § 9 Absatz 3 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 ... durch geeignete Eintragungen berichtet wird unter Beachtung der nach Abschnitt B.II Nummer 7 der Anlage 1 veröffentlichten Liste der eintragungspflichtigen Vorgänge, 12. das nach ...
Anlage 1a SchSV (zu den §§ 6 und 6a) Schiffsbezogener Sicherheitsstandard in den übrigen Fällen (vom 06.02.2025) ... des ersten Aufbaudecks können anstelle von Bullaugen im Sinne der Regel 23 Absatz 2 der Anlage 1 zum Freibord-Übereinkommen Fenster nach Maßgabe der Regel 23 Absatz 3 der Anlage 1 zum ... der Anlage 1 zum Freibord-Übereinkommen Fenster nach Maßgabe der Regel 23 Absatz 3 der Anlage 1 zum Freibord-Übereinkommen zugelassen werden, wenn für jedes dieser Fenster jeweils eine ... 8.3.6 Wasserpforten Der Wasserpfortenquerschnitt nach Regel 24 der Anlage 1 zum Freibord-Übereinkommen kann um höchstens 50 % vermindert werden. 8.4 ... III, IV, V, VI, VII und XI-1 der Anlage zum SOLAS-Übereinkommen und Abschnitt C.I (SOLAS) der Anlage 1 zu dieser Verordnung gelten für Frachtschiffe nach diesem Teil entsprechend, soweit nicht in ... A. 9.4 Die Navigationsausrüstung muss den Anforderungen des Abschnitt C.I.4 der Anlage 1 entsprechen: a) Bei Fahrzeugen ab einer Länge von 15 m muss die Ausrüstung ... 15 m muss die Ausrüstung den Anforderungen des Abschnitt C.I.4 Nummer 1.1 und Nummer 3 der Anlage 1 entsprechen. b) Bei Fahrzeugen mit einer Länge kleiner 15 m muss die ... 15 m muss die Ausrüstung den Anforderungen des Abschnitt C.I.4 Nummer 1.2 und Nummer 2 der Anlage 1 entsprechen. c) Bei Fahrzeugen mit einer Länge unter 6 m kann die ... II-2, III, IV, VI, VII und XI-1 der Anlage zum SOLAS-Übereinkommen und Abschnitt C.I der Anlage 1 zu dieser Verordnung gelten für Wasserfahrzeuge ohne eigenen Antrieb nur, soweit die ...
Zitat in folgenden NormenAnlaufbedingungsverordnung (AnlBV)
Artikel 1 V. v. 18.02.2004 BGBl. I S. 300; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 13.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 373
Anlage AnlBV (zu § 1 Abs. 1) (vom 20.12.2023) ... Post-Logistik Telekommunikation nach Abschnitt A.III.a. Nummer 1.2 Buchstabe c der Anlage 1 zur Schiffssicherheitsverordnung eine Befreiung für die Meldung der Personenanzahl vor Abfahrt nach Artikel 9 Absatz 2 Satz 1 ...
See-Sportbootverordnung (SeeSpbootV)
Artikel 1 V. v. 29.08.2002 BGBl. I S. 3457; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 2 V. v. 22.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 370
§ 1 SeeSpbootV Geltungsbereich (vom 30.11.2024) ... der §§ 2, 5 Absatz 3, §§ 6 und 13 Absatz 1 Nummer 2a und 3 in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt B Nummer II.8 der Schiffssicherheitsverordnung über die Selbstkontrolle, die besonderen Regelungen bei internationalem schiffsbezogenen ...
See-Umweltverhaltensverordnung (SeeUmwVerhV)
Artikel 1 V. v. 13.08.2014 BGBl. I S. 1371; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 13.12.2019 BGBl. I S. 2739
Seeschiffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO)
neugefasst durch B. v. 22.10.1998 BGBl. I S. 3209, 1999 I S. 193; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 18.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 286
Verordnung zur Einführung der Schiffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchEV)
V. v. 08.08.1989 BGBl. I S. 1583; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 18.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 286
§ 6 EmsSchEV Schallsignalanlagen (vom 01.01.2009) ... über Schallsignalanlagen der §§ 1 und 5 Abs. 1 in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt A.I Nummer 6 der Schiffssicherheitsverordnung vom 18. September 1998 (BGBl. I S. 3013, ... und Hydrographie zur Verwendung auf Seeschifffahrtsstraßen zugelassen ist. Anlage 1 der Schiffssicherheitsverordnung gilt entsprechend. Die Zulassung durch eine zuständige ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAchte Schiffssicherheitsanpassungsverordnung
V. v. 28.06.2006 BGBl. I S. 1417
Achtzehnte Schiffssicherheitsanpassungsverordnung
V. v. 19.12.2018 BGBl. I S. 2701
Dreizehnte Schiffssicherheitsanpassungsverordnung
V. v. 08.03.2012 BGBl. I S. 483
Elfte Schiffssicherheitsanpassungsverordnung
V. v. 07.04.2010 BGBl. I S. 399
Erste Verordnung zur Änderung der Anlaufbedingungsverordnung und der See-Eigensicherungsverordnung
V. v. 13.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 373
Erste Verordnung zur Änderung schiffssicherheitsrechtlicher Vorschriften
V. v. 22.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 370
Artikel 1 1. SchSichRÄndV Änderung der Schiffssicherheitsverordnung ... durch geeignete Eintragungen berichtet wird unter Beachtung der nach Abschnitt B.II Nummer 7 der Anlage 1 veröffentlichten Liste der eintragungspflichtigen Vorgänge,". cc) In ... Deutschen Patent- und Markenamt archivmäßig gesichert niedergelegt." 9. Anlage 1 wird wie folgt geändert: a) Abschnitt A wird wie folgt geändert: ... III, IV, V, VI, VII und XI-1 der Anlage zum SOLAS-Übereinkommen und Abschnitt C.I (SOLAS) der Anlage 1 zu dieser Verordnung gelten für Frachtschiffe nach diesem Teil entsprechend, soweit nicht in ... A. 9.4 Die Navigationsausrüstung muss den Anforderungen des Abschnitt C.I.4 der Anlage 1 entsprechen: a) Bei Fahrzeugen ab einer Länge von 15 m muss die Ausrüstung ... 15 m muss die Ausrüstung den Anforderungen des Abschnitt C.I.4 Nummer 1.1 und Nummer 3 der Anlage 1 entsprechen. b) Bei Fahrzeugen mit einer Länge kleiner 15 m muss die ... 15 m muss die Ausrüstung den Anforderungen des Abschnitt C.I.4 Nummer 1.2 und Nummer 2 der Anlage 1 entsprechen. c) Bei Fahrzeugen mit einer Länge unter 6 m kann die ... II-2, III, IV, VI, VII und XI-1 der Anlage zum SOLAS-Übereinkommen und Abschnitt C.I der Anlage 1 zu dieser Verordnung gelten für Wasserfahrzeuge ohne eigenen Antrieb nur, soweit die ... über das Nichtvorhandensein von Cybutryn anzuerkennen." 12. Der Anhang zu Anlage 1 wird wie folgt gefasst: „Anhang zu Anlage 1 (Wattfahrt) ... 12. Der Anhang zu Anlage 1 wird wie folgt gefasst: „Anhang zu Anlage 1 (Wattfahrt) § 1 Anwendungsbereich (1) Dieser Anhang gilt ... Fahrgastschiffe wird als 0,95 R festgesetzt. 13. In § 3 Absatz 3 Nummer 4, in Anlage 1 Unterabschnitt B .II Nummer 3.4 Satz 2 und Nummer 7 sowie Unterabschnitt C.I.4 Nummer 3 Satz 3, in Anlage 2 ...
Fünfzehnte Schiffssicherheitsanpassungsverordnung
V. v. 25.09.2015 BGBl. I S. 1664
Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Gesetz zur Änderung seeverkehrsrechtlicher, verkehrsrechtlicher und anderer Vorschriften mit Bezug zum Seerecht
G. v. 08.04.2008 BGBl. I S. 706
Neunte Schiffssicherheitsanpassungsverordnung
V. v. 27.08.2007 BGBl. I S. 2193
Neunzehnte Schiffssicherheitsanpassungsverordnung
V. v. 03.03.2020 BGBl. I S. 412
Sechzehnte Schiffssicherheitsanpassungsverordnung
V. v. 28.06.2016 BGBl. I S. 1504
Verordnung zur Änderung binnenschifffahrtsrechtlicher, sportbootrechtlicher und wasserwegerechtlicher Vorschriften
V. v. 31.10.2019 BGBl. I S. 1518
Artikel 10 BinSchRÄndV 2019 Änderung der See-Sportbootverordnung ... 2, 5 Abs. 3, §§ 6, 8 Abs. 1 und § 13 Abs. 1 Nr. 2a und 3 in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt B Nr. II.8 der Schiffssicherheitsverordnung " durch die Wörter „§§ 2, 5 Absatz 3, §§ 6 und 13 Absatz 1 ... 2, 5 Absatz 3, §§ 6 und 13 Absatz 1 Nummer 2a und 3 in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt B Nummer II.8 der Schiffssicherheitsverordnung " ersetzt. 2. § 2 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) Nummer ...
Verordnung zur Änderung der schiffssicherheitsrechtlichen Vorschriften über Bau und Ausrüstung von Traditionsschiffen und anderen Schiffen, die nicht internationalen Schiffssicherheitsregeln unterliegen
V. v. 07.03.2018 BGBl. I S. 237
Artikel 1 SchSichRÄndV Änderung der Schiffssicherheitsverordnung ... Schiff die jeweils einschlägigen Vorschriften dieser Regelungen und die in Abschnitt C der Anlage 1 enthaltenen Vorschriften einzuhalten. (2) Soweit Vorschriften in Rechtsakten der ... Schiff die jeweils einschlägigen Vorschriften dieser Regelungen und die in Abschnitt A der Anlage 1 enthaltenen Vorschriften einzuhalten. (3) Ergänzend zu § 6 des ... sind für ein Schiff, das die Bundesflagge führt, die in Abschnitt B der Anlage 1 enthaltenen Vorschriften einzuhalten. (4) Ein Schiff, das einer bestimmten ... eines Schiffes, das eine ausländische Flagge führt, sind in den in Abschnitt D der Anlage 1 aufgeführten Fällen die dort genannten besonderen Anforderungen einzuhalten. ... 7 Absatz 2 in der am 13. März 2018 geltenden Fassung weiter anzuwenden." 11. Anlage 1 wird wie folgt geändert: a) Abschnitt A.II wird wie folgt geändert: ... ersetzt. b) Folgender Anhang wird angefügt: „Anhang zu Anlage 1 1. Anwendungsbereich (1) Dieser Anhang gilt für neue ... mit einer Evakuierungszeit von maximal 30 min durchzuführen." 12. Nach Anlage 1 wird folgende Anlage 1a eingefügt: „Anlage 1a (zu den §§ 6 und ... IV, V, VI, VII und XI-1 der Anlage zum SOLAS-Übereinkommen und Abschnitt C. I (SOLAS) der Anlage 1 zu dieser Verordnung gelten für Frachtschiffe nach diesem Teil entsprechend, soweit nicht in ...
Verordnung zur Änderung von schiffssicherheitsrechtlichen Vorschriften und der Seeleute-Befähigungsverordnung
V. v. 25.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 217
Verordnung zur Einführung einer Schiffsausrüstungsverordnung und zur Änderung sonstiger seeverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 01.10.2008 BGBl. I S. 1913
Vierzehnte Schiffssicherheitsanpassungsverordnung
V. v. 23.01.2014 BGBl. I S. 78
Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
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