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Zitierungen von § 13 ZDVG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 ZDVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ZDVG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Drittes Zivildienstgesetzänderungsgesetz
G. v. 14.06.2009 BGBl. I S. 1229; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 31.07.2010 BGBl. I S. 1052
Artikel 3 3. ZDGÄndG Änderung des Zivildienstvertrauensmann-Gesetzes
... seiner gesetzlichen Pflichten als Vertrauensmann abzuberufen." 5. § 13 wird wie folgt gefasst: „§ 13 Beschwerden gegen den Vertrauensmann ... abzuberufen." 5. § 13 wird wie folgt gefasst: „§ 13 Beschwerden gegen den Vertrauensmann Über Beschwerden gegen den Vertrauensmann ...
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