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Zitierungen von § 18 ZDVG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 18 ZDVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ZDVG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Drittes Zivildienstgesetzänderungsgesetz
G. v. 14.06.2009 BGBl. I S. 1229; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 31.07.2010 BGBl. I S. 1052
Artikel 3 3. ZDGÄndG Änderung des Zivildienstvertrauensmann-Gesetzes
... dem Vertrauensmann die Entscheidung unter Angabe der Gründe mit." 9. § 18 wird wie folgt gefasst: „§ 18 Mitbestimmung Unterliegt eine ... Gründe mit." 9. § 18 wird wie folgt gefasst: „§ 18 Mitbestimmung Unterliegt eine Maßnahme oder Entscheidung der Mitbestimmung, ist ...
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