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Zitierungen von § 42 BNatSchG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 42 BNatSchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BNatSchG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 11 BNatSchG Vorschriften für die Landesgesetzgebung (vom 17.06.2008)
... 35 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2, des § 37 Abs. 1, der §§ 38, 39 Abs. 2, der §§ 42 bis 50, des § 52 Abs. 1 bis 8, der §§ 53, 55 und 57 Abs. 1, der §§ 58 und ...
§ 41 BNatSchG Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen
... Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören, soweit sich aus § 42 Abs. 1 kein strengerer Schutz ergibt. (2) Die Länder treffen unter Beachtung des ...
§ 43 BNatSchG Ausnahmen (vom 18.12.2007)
... in die Gemeinschaft gelangt sind, 2. Tiere und Pflanzen der in § 42 Abs. 3 Nr. 2 genannten Arten, die vor ihrer Aufnahme in eine Rechtsverordnung nach § 52 Abs. ... Arten, die in einem Mitgliedstaat in Übereinstimmung mit den Richtlinien zu den in § 42 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 genannten Handlungen freigegeben worden sind. (4) (aufgehoben) ... für diese Zwecke zu verwenden. (6) Abweichend von den Verboten des § 42 Abs. 1 Nr. 1 und 3 sowie den Besitzverboten ist es vorbehaltlich jagdrechtlicher Vorschriften ... aus dem Ausland das Bundesamt für Naturschutz können von den Verboten des § 42 im Einzelfall weitere Ausnahmen zulassen 1. zur Abwendung erheblicher land-, forst-, ... Naturschutz kann im Falle des Verbringens aus Drittländern von den Verboten des § 42 unter den Voraussetzungen des Absatzes 8 Satz 2 und 3 im Einzelfall weitere Ausnahmen zulassen, um ...
§ 49 BNatSchG Nachweispflicht, Einziehung
... gewonnene Erzeugnisse oder 3. lebende Tiere oder Pflanzen der in § 42 Abs. 3 Nr. 2 genannten Arten besitzt oder die tatsächliche Gewalt darüber ...
§ 52 BNatSchG Ermächtigungen (vom 18.12.2007)
... vermehrte Tiere oder Pflanzen besonders geschützter Arten von Verboten des § 42 ganz, teilweise oder unter bestimmten Voraussetzungen auszunehmen, soweit der Schutzzweck dadurch ... nicht besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten zu bestimmen, für die nach § 42 Abs. 3 Nr. 2 die Verbote des § 42 Abs. 2 gelten, soweit dies wegen der Gefahr einer ... und Pflanzenarten zu bestimmen, für die nach § 42 Abs. 3 Nr. 2 die Verbote des § 42 Abs. 2 gelten, soweit dies wegen der Gefahr einer Verfälschung der Tier- oder Pflanzenwelt ... für die land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung im Sinne des § 42 Abs. 4 festzulegen. Die Landesregierungen können die Ermächtigung nach Satz 1 durch ...
§ 55 BNatSchG Allgemeine Verwaltungsvorschriften
... Abschnitts zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften, des § 42 Abs. 2 und 3, der §§ 43 und 49 oder von Rechtsverordnungen nach § 52 Abs. 5 und 7 ...
§ 62 BNatSchG Befreiungen (vom 18.12.2007)
... den Verboten des § 42 kann auf Antrag Befreiung gewährt werden, wenn die Durchführung der Vorschrift im ...
§ 65 BNatSchG Bußgeldvorschriften (vom 18.12.2007)
... Ordnungswidrig handelt, wer 1. entgegen § 42 Abs. 1 Nr. 1 wild lebenden Tieren nachstellt, sie fängt, verletzt oder tötet oder ihre ... aus der Natur entnimmt, beschädigt oder zerstört, 2. entgegen § 42 Abs. 1 Nr. 2 wild lebende Tiere erheblich stört, 3. entgegen § 42 Abs. 1 Nr. ... § 42 Abs. 1 Nr. 2 wild lebende Tiere erheblich stört, 3. entgegen § 42 Abs. 1 Nr. 3 Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnimmt, beschädigt oder ... aus der Natur entnimmt, beschädigt oder zerstört oder 4. entgegen § 42 Abs. 1 Nr. 4 wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnimmt, sie oder ... diese Bußgeldvorschrift verweist, 2. (aufgehoben) 3. entgegen § 42 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, auch in Verbindung mit Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 oder 2, Nr. 2 in Verbindung mit ... nimmt, in Besitz oder Gewahrsam hat oder be- oder verarbeitet, 4. entgegen § 42 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, auch in Verbindung mit § 42 Abs. 3 oder einer Rechtsverordnung nach ... verarbeitet, 4. entgegen § 42 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, auch in Verbindung mit § 42 Abs. 3 oder einer Rechtsverordnung nach § 52 Abs. 4, ein Tier, eine Pflanze oder eine Ware ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung zum Bundesnaturschutzgesetz
V. v. 07.07.2006 BGBl. I S. 1569
Artikel 1 3. BNatSchGKostVÄndV
... von Ausnahmen nach Artikel 8 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 und von den Verboten des § 42 Abs. 2 BNatSchG nach § 43 Abs. 8 Satz 2 BNatSchG im Zusammenhang mit der Einfuhr ...

Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
G. v. 12.12.2007 BGBl. I S. 2873, 2008 S. 47
Artikel 1 1. BNatSchGÄndG Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (vom 18.12.2007)
... 34 und 36" durch die Angabe „ist § 34" ersetzt. 7. § 42 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:  ... Absatz 4 wird aufgehoben. b) In Absatz 6 Satz 1 wird nach der Angabe „§ 42 Abs. 1 Nr. 1" die Angabe „und 3" eingefügt. c) Absatz 8 wird wie ... aus dem Ausland das Bundesamt für Naturschutz können von den Verboten des § 42 im Einzelfall weitere Ausnahmen zulassen 1. zur Abwendung erheblicher land-, forst-, ... Naturschutz kann im Falle des Verbringens aus Drittländern von den Verboten des § 42 unter den Voraussetzungen des Absatzes 8 Satz 2 und 3 im Einzelfall weitere Ausnahmen zulassen, um ... für die land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung im Sinne des § 42 Abs. 4 festzulegen. Die Landesregierungen können die Ermächtigung nach Satz 1 durch ... wie folgt gefasst: „§ 62 Befreiungen Von den Verboten des § 42 kann auf Antrag Befreiung gewährt werden, wenn die Durchführung der Vorschrift im ... folgt gefasst: „(1) Ordnungswidrig handelt, wer 1. entgegen § 42 Abs. 1 Nr. 1 wild lebenden Tieren nachstellt, sie fängt, verletzt oder tötet oder ihre ... aus der Natur entnimmt, beschädigt oder zerstört, 2. entgegen § 42 Abs. 1 Nr. 2 wild lebende Tiere erheblich stört, 3. entgegen § 42 Abs. 1 ... § 42 Abs. 1 Nr. 2 wild lebende Tiere erheblich stört, 3. entgegen § 42 Abs. 1 Nr. 3 Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnimmt, beschädigt oder ... aus der Natur entnimmt, beschädigt oder zerstört oder 4. entgegen § 42 Abs. 1 Nr. 4 wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnimmt, sie oder ... neuen Nummer 3 wird folgende neue Nummer 4 eingefügt: „4. entgegen § 42 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, auch in Verbindung mit § 42 Abs. 3 oder einer Rechtsverordnung nach ... „4. entgegen § 42 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, auch in Verbindung mit § 42 Abs. 3 oder einer Rechtsverordnung nach § 52 Abs. 4, ein Tier, eine Pflanze oder eine Ware ...