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§ 3 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Uhrmacher/zur Uhrmacherin (UhrmAusbV k.a.Abk.)

V. v. 02.07.2001 BGBl. I S. 1476, 3230
Geltung ab 01.08.2001; FNA: 806-21-1-285 Berufliche Bildung

§ 3 Ausbildungsberufsbild



Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,

2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,

3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

4.
Umweltschutz,

5.
Planen, Vorbereiten und Durchführen von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Beurteilen der Arbeitsergebnisse,

6.
betriebliche und technische Kommunikation,

7.
Qualitätsmanagement,

8.
Prüfen, Anreißen und Messen,

9.
Warten von Betriebsmitteln,

10.
Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen,

11.
Wärmebehandlung und Werkstoffprüfung,

12.
manuelles und maschinelles Spanen:

12.1
manuelles Spanen,

12.2
Programmieren und Handhaben von numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen oder Spanen mit konventionellen Werkzeugmaschinen,

13.
Fügen,

14.
Behandeln und Schützen von Oberflächen,

15.
Messen und Prüfen elektrischer Größen,

16.
Instandhalten von mechanischen und elektronischen Uhren, Uhrenanlagen und deren Komponenten,

17.
Montieren und Demontieren,

18.
Kundenservice und -beratung,

19.
Beschaffung, Lagerung und Verkauf,

20.
Kostenrechnung und Kalkulation,

21.
Instandhalten von industriell gefertigtem Schmuck.

 
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Zitierungen von § 3 Verordnung über die Berufsausbildung zum Uhrmacher/zur Uhrmacherin

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 UhrmAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UhrmAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 UhrmAusbV Ausbildungsrahmenplan
... Die in § 3 genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen nach der in der Anlage enthaltenen Anleitung zur ...
Anlage UhrmAusbV (zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Uhrmacher/zur Uhrmacherin
...  1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 3 Nr. 1) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und ... 2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 3 Nr. 2) a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern b) ... 3 Sicherheit und Gesund- heitsschutz bei der Arbeit (§ 3 Nr. 3) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen ... zur Brandbekämpfung ergreifen 4 Umweltschutz (§ 3 Nr. 4) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen ... sowie Kontrollieren und Beurteilen der Arbeits- ergebnisse (§ 3 Nr. 5) a) Arbeitsplatz unter Berücksichtigung der betrieblichen Vorgaben ... 6 betriebliche und technische Kommunikation (§ 3 Nr. 6) a) technische Zeichnungen erstellen und anwenden b) Mess- und Prüfdaten ... 4*) 7 Qualitätsmanagement (§ 3 Nr. 7) Normen und Spezifikationen zur Qualitätssicherung der Produkte beachten ... 8 Prüfen, Anreißen und Messen (§ 3 Nr. 8) a) Messzeuge zum Prüfen von Längen und Winkeln auswählen und ... 2 9 Warten von Betriebs- mitteln (§ 3 Nr. 9) a) Bearbeitungsmaschinen, Werkzeuge, Messgeräte und technische ... Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen (§ 3 Nr. 10) a) Werkstoffe, insbesondere Eisen-, Nichteisenmetalle und Kunststoffe, ... 11 Wärmebehandlung und Werkstoffprüfung (§ 3 Nr. 11) a) Eigenschaften von Werkstoffen unter Beachtung der Zusammensetzung durch ... 12 manuelles und maschinelles Spanen (§ 3 Nr. 12) 12.1 manuelles ... 12.1 manuelles Spanen (§ 3 Nr. 12.1) a) Geräte, Maschinen und Werkzeuge unter Berück- sichtigung der ... maschinen oder Spanen mit konventionellen Werkzeugmaschinen (§ 3 Nr. 12.2) a) Spannzeuge unter Beachtung der Werkstückstabi- lität und des ... 5 13 Fügen (§ 3 Nr. 13) a) Verbindungen durch Schrauben, Muttern und Scheiben unter Beachtung der ... Behandeln und Schützen von Oberflächen (§ 3 Nr. 14) a) Schleif- und Poliermittel sowie Werkzeuge und Verfahren nach ... Messen und Prüfen elektrischer Größen (§ 3 Nr. 15) a) Prüf- und Messgeräte auswählen und aufbauen b) Spannung, ... und elektronischen Uhren, Uhrenanlagen und deren Komponenten (§ 3 Nr. 16) Wartung und Inspektion a) Wartungsarbeiten zur Bewahrung des Sollzustandes ... 17 Montieren und Demontieren (§ 3 Nr. 17) a) Bauteile und Baugruppen identifizieren und unter Beachtung ihrer ... 18 Kundenservice und -beratung (§ 3 Nr. 18) a) Service zum Kundennutzen und zum wirtschaft- lichen Betriebserfolg ... 19 Beschaffung, Lagerung und Verkauf (§ 3 Nr. 19) a) Waren unter Beachtung der Lagerorganisation lagern und pflegen b) ... 20 Kostenrechnung und Kalkulation (§ 3 Nr. 20) a) Kosten und Ertragsrechung unterscheiden b) Verkaufspreis ermitteln ... von industriell gefertigtem Schmuck (§ 3 Nr. 21) Schmuck aufarbeiten, instand setzen und umarbeiten, insbesondere Ringweiten ...