Tools:
Update via:
§ 3 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Uhrmacher/zur Uhrmacherin (UhrmAusbV k.a.Abk.)
§ 3 Ausbildungsberufsbild
§ 3 wird in 2 Vorschriften zitiert
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
- Umweltschutz,
- 5.
- Planen, Vorbereiten und Durchführen von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Beurteilen der Arbeitsergebnisse,
- 6.
- betriebliche und technische Kommunikation,
- 7.
- Qualitätsmanagement,
- 8.
- Prüfen, Anreißen und Messen,
- 9.
- Warten von Betriebsmitteln,
- 10.
- Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen,
- 11.
- Wärmebehandlung und Werkstoffprüfung,
- 12.
- manuelles und maschinelles Spanen:
- 12.1
- manuelles Spanen,
- 12.2
- Programmieren und Handhaben von numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen oder Spanen mit konventionellen Werkzeugmaschinen,
- 13.
- Fügen,
- 14.
- Behandeln und Schützen von Oberflächen,
- 15.
- Messen und Prüfen elektrischer Größen,
- 16.
- Instandhalten von mechanischen und elektronischen Uhren, Uhrenanlagen und deren Komponenten,
- 17.
- Montieren und Demontieren,
- 18.
- Kundenservice und -beratung,
- 19.
- Beschaffung, Lagerung und Verkauf,
- 20.
- Kostenrechnung und Kalkulation,
- 21.
- Instandhalten von industriell gefertigtem Schmuck.
Anzeige
Zitierungen von § 3 Verordnung über die Berufsausbildung zum Uhrmacher/zur Uhrmacherin
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 UhrmAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
UhrmAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 UhrmAusbV Ausbildungsrahmenplan
... Die in § 3 genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen nach der in der Anlage enthaltenen Anleitung zur ...
Anlage UhrmAusbV (zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Uhrmacher/zur Uhrmacherin
... 1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 3 Nr. 1) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und ... 2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 3 Nr. 2) a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern b) ... 3 Sicherheit und Gesund- heitsschutz bei der Arbeit (§ 3 Nr. 3) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen ... zur Brandbekämpfung ergreifen 4 Umweltschutz (§ 3 Nr. 4) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen ... sowie Kontrollieren und Beurteilen der Arbeits- ergebnisse (§ 3 Nr. 5) a) Arbeitsplatz unter Berücksichtigung der betrieblichen Vorgaben ... 6 betriebliche und technische Kommunikation (§ 3 Nr. 6) a) technische Zeichnungen erstellen und anwenden b) Mess- und Prüfdaten ... 4*) 7 Qualitätsmanagement (§ 3 Nr. 7) Normen und Spezifikationen zur Qualitätssicherung der Produkte beachten ... 8 Prüfen, Anreißen und Messen (§ 3 Nr. 8) a) Messzeuge zum Prüfen von Längen und Winkeln auswählen und ... 2 9 Warten von Betriebs- mitteln (§ 3 Nr. 9) a) Bearbeitungsmaschinen, Werkzeuge, Messgeräte und technische ... Zuordnen und Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen (§ 3 Nr. 10) a) Werkstoffe, insbesondere Eisen-, Nichteisenmetalle und Kunststoffe, ... 11 Wärmebehandlung und Werkstoffprüfung (§ 3 Nr. 11) a) Eigenschaften von Werkstoffen unter Beachtung der Zusammensetzung durch ... 12 manuelles und maschinelles Spanen (§ 3 Nr. 12) 12.1 manuelles ... 12.1 manuelles Spanen (§ 3 Nr. 12.1) a) Geräte, Maschinen und Werkzeuge unter Berück- sichtigung der ... maschinen oder Spanen mit konventionellen Werkzeugmaschinen (§ 3 Nr. 12.2) a) Spannzeuge unter Beachtung der Werkstückstabi- lität und des ... 5 13 Fügen (§ 3 Nr. 13) a) Verbindungen durch Schrauben, Muttern und Scheiben unter Beachtung der ... Behandeln und Schützen von Oberflächen (§ 3 Nr. 14) a) Schleif- und Poliermittel sowie Werkzeuge und Verfahren nach ... Messen und Prüfen elektrischer Größen (§ 3 Nr. 15) a) Prüf- und Messgeräte auswählen und aufbauen b) Spannung, ... und elektronischen Uhren, Uhrenanlagen und deren Komponenten (§ 3 Nr. 16) Wartung und Inspektion a) Wartungsarbeiten zur Bewahrung des Sollzustandes ... 17 Montieren und Demontieren (§ 3 Nr. 17) a) Bauteile und Baugruppen identifizieren und unter Beachtung ihrer ... 18 Kundenservice und -beratung (§ 3 Nr. 18) a) Service zum Kundennutzen und zum wirtschaft- lichen Betriebserfolg ... 19 Beschaffung, Lagerung und Verkauf (§ 3 Nr. 19) a) Waren unter Beachtung der Lagerorganisation lagern und pflegen b) ... 20 Kostenrechnung und Kalkulation (§ 3 Nr. 20) a) Kosten und Ertragsrechung unterscheiden b) Verkaufspreis ermitteln ... von industriell gefertigtem Schmuck (§ 3 Nr. 21) Schmuck aufarbeiten, instand setzen und umarbeiten, insbesondere Ringweiten ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2138/a30314.htm