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§ 1 - Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2003 (2. FinAusglG2003DV k.a.Abk.)

§ 1 Feststellung der Länderanteile an der Umsatzsteuer im Ausgleichsjahr 2003



Für das Ausgleichsjahr 2003 werden als Länderanteile an der Umsatzsteuer festgestellt:

für Baden-Württemberg 7.066.770.000 Euro

für Bayern 8.203.010.000 Euro

für Berlin 2.441.129.000 Euro

für Brandenburg 3.225.554.000 Euro

für Bremen 438.511.000 Euro

für Hamburg 1.145.903.000 Euro

für Hessen 4.028.913.000 Euro

für Mecklenburg-Vorpommern 2.308.450.000 Euro

für Niedersachsen 5.394.425.000 Euro

für Nordrhein-Westfalen 11.958.613.000 Euro

für Rheinland-Pfalz 2.684.015.000 Euro

für das Saarland 780.721.000 Euro

für Sachsen 5.632.960.000 Euro

für Sachsen-Anhalt 3.415.608.000 Euro

für Schleswig-Holstein 1.864.233.000 Euro

für Thüringen 3.136.361.000 Euro.

 
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Zitierungen von § 1 Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2003

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 2. FinAusglG2003DV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. FinAusglG2003DV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 2. FinAusglG2003DV Abschlusszahlungen für 2003
... und den endgültig festgestellten Länderanteilen an der Umsatzsteuer nach § 1 , den vorläufig gezahlten und den endgültig festgestellten Länderanteilen am ...