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Synopse aller Änderungen der UAGZVV am 11.07.2009
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 11. Juli 2009 durch Artikel 1 der 3. UAGZVVÄndV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der UAGZVV.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
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UAGZVV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 11.07.2009 geltenden Fassung | UAGZVV n.F. (neue Fassung) in der am 11.07.2009 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 03.07.2009 BGBl. I S. 1723 |
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Gliederung | |
(Textabschnitt unverändert) § 1 Antrag auf Zulassung als Umweltgutachter § 2 Antrag auf Zulassung als Umweltgutachterorganisation § 3 Antrag auf Erteilung einer Fachkenntnisbescheinigung § 4 Prüfungsausschuss § 5 Mündliche Prüfung § 6 Entscheidung § 7 Rücktritt von der mündlichen Prüfung § 8 Wiederholung des Zulassungsverfahrens § 9 Mündliche Prüfung in Verfahren zur Erteilung einer Fachkenntnisbescheinigung § 10 Erteilung von Zulassung und Fachkenntnisbescheinigung in besonderen Fällen § 11 (Inkrafttreten) | |
(Text alte Fassung) Anhang (zu § 5 Abs. 3) | (Text neue Fassung) Anhang (zu § 5 Absatz 3) |
§ 5 Mündliche Prüfung | |
(1) Die Zulassungsstelle hat den Antragsteller zur mündlichen Prüfung spätestens zwei Wochen vorher durch eingeschriebenen Brief mit Rückschein zu laden. Im Einvernehmen mit dem Antragsteller ist eine Verkürzung der Ladungsfrist auf eine Woche vor dem Prüfungstermin möglich. (2) Die mündliche Prüfung beginnt mit einem Kurzvortrag über ein Sachthema hinsichtlich praktischer Probleme aus der beruflichen Tätigkeit eines Umweltgutachters. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses gibt dem Antragsteller mindestens 30 Minuten vor Beginn der mündlichen Prüfung für den Kurzvortrag zwei Themen zur Auswahl. Auf den Kurzvortrag folgt das Prüfungsgespräch, das sich in einzelne Prüfungsabschnitte zu den in § 7 Abs. 2 Nr. 2 des Umweltauditgesetzes genannten Fachgebieten und in Fragen zu praktischen Problemen aus der beruflichen Tätigkeit eines Umweltgutachters gliedert. Das Prüfungsgespräch muss sich auf die beantragten Bereiche im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 beziehen. Die Zulassungsstelle stellt die Hilfsmittel zur Verfügung. | |
(3) Die Dauer der mündlichen Prüfung soll für jeden Antragsteller so bemessen sein, dass der Kurzvortrag nicht mehr als zehn Minuten und das Prüfungsgespräch in den Fachgebieten gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a, b und d des Umweltauditgesetzes etwa 15 Minuten sowie in dem Fachgebiet gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c des Umweltauditgesetzes etwa 30 Minuten beträgt. Wenn der Antragsteller die Zulassung für mehr als zwei Bereiche gemäß Spalte 3 des Anhangs zu dieser Verordnung begehrt, kann die Dauer der Prüfung des Fachgebiets nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c des Umweltauditgesetzes für jeden weiteren in dem Fachgebiet gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c des Umweltauditgesetzes durch den Antrag betroffenen Bereich um bis zu 20 Minuten verlängert werden. Wenn der Antragsteller die Zulassung ausschließlich oder zusätzlich für Zulassungsbereiche aus den Bereichen Nummer 1, 4 oder 5 der Spalte 1 des Anhangs zu dieser Verordnung begehrt, ist für die Verlängerung der Prüfung nach Satz 2 nicht auf die Anzahl dieser Bereiche, sondern auf die Anzahl der Unterabschnitte nach dem Anhang der Verordnung (EWG) Nr. 761/93 der Kommission vom 24. März 1993 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates vom 9. Oktober 1990 betreffend die statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (ABl. EG Nr. L 83 S. 1, 1995 Nr. L 159 S. 31) nach Spalte 4 des Anhangs zu dieser Verordnung abzustellen. Die mündliche Prüfung ist spätestens nach einer Dauer von 120 Minuten zu unterbrechen. Eine Fortführung der Prüfung für weitere Bereiche nach dem Anhang zu dieser Verordnung kann nach einer Unterbrechung von 60 Minuten an demselben Tag oder an einem anderen Tag durchgeführt werden. Vor der Unterbrechung einer mündlichen Prüfung sind die Fachgebiete nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a, b und d des Umweltauditgesetzes und die Fachkenntnisse zu § 11 Abs. 2 Nr. 2 des Umweltauditgesetzes abschließend zu prüfen sowie begonnene Prüfungen von Zulassungsbereichen in dem Fachgebiet nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c des Umweltauditgesetzes zu beenden. Die Aufteilung der mündlichen Prüfung ist dem Antragsteller vor der mündlichen Prüfung mitzuteilen. | (3) Die Dauer der mündlichen Prüfung soll für jeden Antragsteller so bemessen sein, dass der Kurzvortrag nicht mehr als zehn Minuten und das Prüfungsgespräch in den Fachgebieten gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a, b und d des Umweltauditgesetzes etwa 15 Minuten sowie in dem Fachgebiet gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c des Umweltauditgesetzes etwa 30 Minuten beträgt. Wenn der Antragsteller die Zulassung für Zulassungsbereiche aus mehr als zwei Prüfzeiteneinheiten der Spalte 5 des Anhangs zu dieser Verordnung begehrt, kann die Dauer der Prüfung des Fachgebiets nach § 7 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c des Umweltauditgesetzes für jede weitere in dem Fachgebiet gemäß § 7 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe c des Umweltauditgesetzes durch den Antrag betroffene Prüfzeiteneinheit um bis zu 20 Minuten verlängert werden. Sofern ein Zulassungsbereich mehreren Gliederungsnummern nach Spalte 1 des Anhangs zu dieser Verordnung zugeordnet ist, werden die Prüfzeiten aufeinander angerechnet. Die mündliche Prüfung ist spätestens nach einer Dauer von 120 Minuten zu unterbrechen. Eine Fortführung der Prüfung für weitere Bereiche nach dem Anhang zu dieser Verordnung kann nach einer Unterbrechung von 60 Minuten an demselben Tag oder an einem anderen Tag durchgeführt werden. Vor der Unterbrechung einer mündlichen Prüfung sind die Fachgebiete nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a, b und d des Umweltauditgesetzes und die Fachkenntnisse zu § 11 Abs. 2 Nr. 2 des Umweltauditgesetzes abschließend zu prüfen sowie begonnene Prüfungen von Zulassungsbereichen in dem Fachgebiet nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe c des Umweltauditgesetzes zu beenden. Die Aufteilung der mündlichen Prüfung ist dem Antragsteller vor der mündlichen Prüfung mitzuteilen. |
(3a) Stellt ein zugelassener Umweltgutachter einen Antrag auf Erweiterung seiner Zulassung auf weitere Zulassungsbereiche, entfällt der Kurzvortrag. Beantragt ein Fachkenntnisbescheinigungsinhaber die Erweiterung der Zulassung als Fachkenntnisbescheinigungsinhaber auf weitere Zulassungsbereiche, gilt dies entsprechend. (4) Die mündliche Prüfung ist nicht öffentlich. Vertreter der Zulassungsstelle, der Widerspruchsbehörde, die Mitglieder des Umweltgutachterausschusses und deren Stellvertreter sowie Vertreter oberster Bundes- und Landesbehörden sind berechtigt, bei der mündlichen Prüfung zuzuhören. Darüber hinaus kann der Vorsitzende des Prüfungsausschusses mit Zustimmung des Prüflings Antragstellern den Zutritt zur mündlichen Prüfung gestatten. Die Befugnis der Rechtsaufsichtsbehörde, Vertreter zur mündlichen Prüfung zu entsenden, bleibt unberührt. | |
Anhang (zu § 5 Abs. 3) | Anhang (zu § 5 Absatz 3) |
(siehe BGBl. I 2002 S. 3658 - 3663) | Nr. | | Bereiche (Zusammenfassung von Zulassungsbereichen für Prüfungszwecke) | Abschnitt des NACE-Codes 1) | Prüf- zeiten- ein- heiten | Zulassungsbereiche (§ 2 Absatz 4 UAG): Abteilungen (zwei- stelliger Zahlen- schlüssel), Gruppen (dreistellig), Klassen (vierstellig) des NACE-Codes, Unter- klassen (fünfstellig) des WZ 2008 2) | Bezeichnung 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 1 | a | Grundstoffindustrie | B | I | 05 | Kohlebergbau 19.20.6 3) | Herstellung von Steinkohlen-, Braun- kohlen- und Torfbriketts 06 | Gewinnung von Erdöl und Erdgas II | 07 | Erzbergbau 08 | Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau 09 | Erbringung von Dienstleistungen für den Bergbau und für die Gewin- nung von Steinen und Erden C | III | 23 | Herstellung von Glas und Glas- waren, Keramik, Verarbeitung von | Steinen und Erden 27.31 | Herstellung von Glasfaserkabeln b | IV | 24.1 | Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen 24.2 | Herstellung von Stahlrohren, Rohr- form-, Rohrverschluss- und Rohr- verbindungsstücken aus Stahl 24.31 | Herstellung von Blankstahl | | | | | 24.32 | Herstellung von Kaltband mit einer Breite von weniger als 600 mm 24.34 | Herstellung von kaltgezogenem Draht 24.41 | Erzeugung und erste Bearbeitung von Edelmetallen 24.42 | Erzeugung und erste Bearbeitung von Aluminium 24.43 | Erzeugung und erste Bearbeitung von Blei, Zink und Zinn 24.44 | Erzeugung und erste Bearbeitung von Kupfer 24.45 | Erzeugung und erste Bearbeitung von sonstigen NE-Metallen 2 | | Ernährungs- und Genussmittelindustrie | C | V | 10 | Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln 11 | Getränkeherstellung 12 | Tabakverarbeitung N | 82.92 | Abfüllen und Verpacken 3 | | Papier- und Druckindustrie | C | VI | 17 | Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus 18 | Herstellung von Druckerzeugnis- sen; Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern J | 58.1 | Verlegen von Büchern und Zeit- schriften; sonstiges Verlagswesen (ohne Software) 4 | | Chemische Industrie und Mineralölindustrie | C | VII | 19.1 | Kokerei 19.20.0 | Mineralölverarbeitung 24.46 | Aufbereitung von Kernbrennstoffen VIII | 20 | Herstellung von chemischen Er- zeugnissen 21 | Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen 26.8 | Herstellung von magnetischen und optischen Datenträgern 32.99 | Herstellung von sonstigen Erzeug- nissen a. n. g. anderweitig nicht genannt IX | 22 | Herstellung von Gummi- und Kunst- stoffwaren G | 47.3 | Einzelhandel mit Motorenkraft- stoffen (Tankstellen) 5 | | Metallbe- und -verarbeitung | C | X | 24.33 | Herstellung von Kaltprofilen 24.5 | Gießereien 25 | Herstellung von Metallerzeugnissen 33.11 | Reparatur von Metallerzeugnissen XI | 26.51.2 | Herstellung von nicht elektrischen Mess-, Kontroll-, Navigations- und ähnlichen Instrumenten und Vor- richtungen 26.51.3 | Herstellung von Prüfmaschinen 27.52 | Herstellung von nicht elektrischen Haushaltsgeräten 28 | Maschinenbau 33.12 | Reparatur von Maschinen 33.2 | Installation von Maschinen und Ausrüstungen a. n. g. XII | 29 | Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen 30 | Sonstiger Fahrzeugbau 33.15 | Reparatur und Instandhaltung von Schiffen, Booten und Yachten 33.16 | Reparatur und Instandhaltung von Luft- und Raumfahrzeugen 33.17 | Reparatur und Instandhaltung von Fahrzeugen a. n. g. G | 45.2 | Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen 45.4 | Handel mit Krafträdern, Kraftrad- teilen und -zubehör; Instandhal- tung und Reparatur von Krafträ- dern C | XIII | 32.1 | Herstellung von Münzen, Schmuck und ähnlichen Erzeugnissen 32.5 | Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Apparaten und Materialien 32.99 | Herstellung von sonstigen Erzeug- nissen a. n. g. S | 95.25 | Reparatur von Uhren und Schmuck 95.29 | Reparatur von sonstigen Ge- brauchsgütern M | 71.12.2 | Ingenieurbüros für technische Fachplanung und Ingenieurdesign 6 | | Textil- und Bekleidungsgewerbe | C | XIV | 13 | Herstellung von Textilien 14 | Herstellung von Bekleidung 15 | Herstellung von Leder, Lederwaren und Schuhen 32.99 | Herstellung von sonstigen Erzeug- nissen a. n. g. S | 95.23 | Reparatur von Schuhen und Leder- waren 96.01 | Wäscherei und chemische Reini- gung 7 | | Holzgewerk, Möbelindustrie | C | XV | 16 | Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren (ohne Möbel) 31 | Herstellung von Möbeln 32.2 | Herstellung von Musikinstrumenten 32.3 | Herstellung von Sportgeräten 32.4 | Herstellung von Spielwaren 32.9 | Herstellung von Erzeugnissen a. n. g. 33.19 | Reparatur von sonstigen Aus- rüstungen F | 43.32 | Bautischlerei und -schlosserei 43.91.2 | Zimmerei und Ingenieurholzbau S | 95.24 | Reparatur von Möbeln und Einrich- tungsgegenständen 95.29 | Reparatur von sonstigen Ge- brauchsgütern 8 | | Recycling, Abfallbeseitigung | E | XVI | 38 | Sammlung, Behandlung und Be- seitigung von Abfällen; Rückge- winnung 39 | Beseitigung von Umweltver- schmutzungen und sonstige Ent- sorgung 9 | | Energiewirtschaft | D | XVII | 35 | Energieversorgung 35.11.6 3) | Elektrizitätserzeugung aus erneuer- baren Energien (z. B. Wind, Bio- masse, Solar und Geothermie) mit und ohne Fremdbezug zur Ver- teilung 35.11.7 3) | Elektrizitätserzeugung aus Wasser- kraft mit und ohne Fremdbezug zur Verteilung 35.11.8 3) | Elektrizitätserzeugung aus Wärme- kraft (ohne Kernenergie) mit und ohne Fremdbezug zur Verteilung | | | | | 35.11.9 3) | Elektrizitätserzeugung aus Kern- energie mit und ohne Fremdbezug zur Verteilung 35.30.6 3) | Wärmeversorgung 35.30.7 3) | Kälteversorgung H | 49.5 | Transport in Rohrfernleitungen 10 | a | Wasserwirtschaft | E | XVIII | 36 | Wasserversorgung H | 49.5 | Transport in Rohrfernleitungen b | E | 37 | Abwasserentsorgung 11 | a | Verkehr | H | XIX | 53 | Post-, Kurier- und Expressdienste J | 61.1 | Leitungsgebundene Telekommu- nikation 61.2 | Drahtlose Telekommunikation 61.3 | Satellitentelekommunikation 61.90.1 | Internetserviceprovider b | H | 49.1 | Personenbeförderung im Eisen- bahnfernverkehr 49.2 | Güterbeförderung im Eisenbahn- verkehr 49.3 | Sonstige Personenbeförderung im Landverkehr 49.4 | Güterbeförderung im Straßen- verkehr, Umzugstransporte 50 | Schifffahrt 51 | Luftfahrt 52 | Erbringung von sonstigen Dienst- leistungen für den Verkehr 12 | | Labors | M | XX | 71.2 | Technische, physikalische und chemische Untersuchung 72.1 | Forschung und Entwicklung im Be- reich Natur-, Ingenieur-, Agrarwis- senschaften und Medizin 74.20.2 | Fotolabors 13 | | Gesundheits- und Veterinärwesen | M | XXI | 75 | Veterinärwesen Q | 86 | Gesundheitswesen 87.2 | Stationäre Einrichtungen zur psy- chosozialen Betreuung, Sucht- bekämpfung und Ähnliches 14 | | Handel | G | XXII | 45.1 | Handel mit Kraftwagen 45.3 | Handel mit Kraftwagenteilen und -zubehör 46 | Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) 47.1 | Einzelhandel mit Waren verschie- dener Art (in Verkaufsräumen) 47.2 | Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren (in Verkaufsräumen) 47.4 | Einzelhandel mit Geräten der Infor- mations- und Kommunikations- technik (in Verkaufsräumen) 47.5 | Einzelhandel mit sonstigen Haus- haltsgeräten, Textilien, Heimwer- ker- und Einrichtungsbedarf (in Ver- kaufsräumen) 47.6 | Einzelhandel mit Verlagsprodukten, Sportausrüstungen und Spielwaren (in Verkaufsräumen) 47.7 | Einzelhandel mit sonstigen Gütern (in Verkaufsräumen) 47.8 | Einzelhandel an Verkaufsständen und auf Märkten 47.9 | Einzelhandel, nicht in Verkaufs- räumen, an Verkaufsständen oder auf Märkten N | 77.1 | Vermietung von Kraftwagen 77.21 | Vermietung von Sport- und Frei- zeitgeräten 77.3 | Vermietung von Maschinen, Ge- räten und sonstigen beweglichen Sachen 15 | | Kredit- und Versicherungsgewerbe | K | XXIII | 64 | Erbringung von Finanzdienst- leistungen 65 | Versicherungen, Rückversicherun- gen und Pensionskassen (ohne So- zialversicherung) 66 | Mit Finanz- und Versicherungs- dienstleistungen verbundene Tä- tigkeiten 16 | | Unterhaltungs- dienstleistungen im weiteren Sinne | I | XXIV | 55 | Beherbergung 56 | Gastronomie J | 59 | Herstellung, Verleih und Vertrieb von Filmen und Fernsehprogram- men; Kinos; Tonstudios und Ver- legen von Musik 60 | Rundfunkveranstalter N | 79 | Reisebüros, Reiseveranstalter und Erbringung sonstiger Reservie- rungsdienstleistungen R | | 90.01 | Darstellende Kunst 90.02 | Erbringung von Dienstleistungen für die darstellende Kunst 90.03.1 | Selbständige Komponistinnen, Komponisten, Musikbearbeiterin- nen und Musikbearbeiter 90.03.2 | Selbständige Schriftstellerinnen und Schriftsteller 90.03.3 | Selbständige bildende Künstlerin- nen und Künstler 90.03.4 | Selbständige Restauratorinnen und Restauratoren 90.04 | Betrieb von Kultur- und Unterhal- tungseinrichtungen 92 | Spiel-, Wett- und Lotteriewesen 93 | Erbringung von Dienstleistungen des Sports, der Unterhaltung und der Erholung S | 96.04 | Saunas, Solarien, Bäder und Ähnliches 17 | | Verwaltung u. a. | O | XXV | 84.1 | Öffentliche Verwaltung 84.21 | Auswärtige Angelegenheiten 84.23 | Rechtspflege 84.24 | Öffentliche Sicherheit und Ordnung 84.25 | Feuerwehren P | 85.1 | Kindergärten 85.2 | Grundschulen 85.3 | Weiterführende Schulen 85.4 | Tertiärer und post-sekundärer, nicht tertiärer Unterricht 85.5 | Sonstiger Unterricht | | | R | | 91.02 | Museen 91.03 | Betrieb von historischen Stätten und Gebäuden und ähnlichen Attraktionen S | 94 | Interessenvertretungen sowie kirch- liche und sonstige religiöse Verei- nigungen (ohne Sozialwesen und Sport) 96.03 | Bestattungswesen 18 | | Land- und Forstwirt- schaft, Fischerei und Fischzucht | A | XXVI | 01 | Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten 02 | Forstwirtschaft und Holzeinschlag 03 | Fischerei und Aquakultur C | 11.02 | Herstellung von Traubenwein 11.03 | Herstellung von Apfelwein und an- deren Fruchtweinen N | 81.3 | Garten- und Landschaftsbau sowie Erbringung von sonstigen gärtne- rischen Dienstleistungen R | 91.04 | Botanische und zoologische Gär- ten sowie Naturparks 19 | | Baugewerbe | F | XXVII | 41 | Hochbau 42 | Tiefbau 43 | Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Aus- baugewerbe M | 71.11 | Architekturbüros 71.12.1 | Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung 71.12.9 | Sonstige Ingenieurbüros 20 | | Verteidigung | O | XXVIII | 84.22 | Verteidigung 21 | | Sonstige Dienstleistungen | J | XXIX | 58.2 | Verlegen von Software 61.90.9 | Sonstige Telekommunikation a. n. g. 62 | Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie 63 | Informationsdienstleistungen L | 68 | Grundstücks- und Wohnungswesen M | 69 | Rechts- und Steuerberatung, Wirt- schaftsprüfung 70 | Verwaltung und Führung von Un- ternehmen und Betrieben; Unter- nehmensberatung 71.12.3 | Vermessungsbüros | | | | | 72.2 | Forschung und Entwicklung im Bereich Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sowie im Be- reich Sprach-, Kultur- und Kunst- wissenschaften 73 | Werbung und Marktforschung 74.1 | Ateliers für Textil-, Schmuck-, Gra- fik- und ähnliches Design 74.20.1 | Fotografie 74.3 | Übersetzen und Dolmetschen 74.9 | Sonstige freiberufliche, wissen- schaftliche und technische Tätig- keiten a. n. g. N | 77.22 | Videotheken 77.29 | Vermietung von sonstigen Ge- brauchsgütern 77.4 | Leasing von nichtfinanziellen im- materiellen Vermögensgegenstän- den (ohne Copyrights) 78 | Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften 80 | Wach- und Sicherheitsdienste so- wie Detekteien 81.1 | Hausmeisterdienste 81.2 | Reinigung von Gebäuden, Straßen und Verkehrsmitteln 82.1 | Sekretariats- und Schreibdienste, Copy-Shops 82.2 | Call Center 82.3 | Messe-, Ausstellungs- und Kon- gressveranstalter 82.91 | Inkassobüros und Auskunfteien 82.99 | Erbringung sonstiger wirtschaft- licher Dienstleistungen für Unter- nehmen und Privatpersonen a. n. g. O | 84.3 | Sozialversicherung P | 85.6 | Erbringung von Dienstleistungen für den Unterricht Q | 87.1 | Pflegeheime 87.3 | Altenheime; Alten- und Behinder- tenwohnheime 87.9 | Sonstige Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime) 88 | Sozialwesen (ohne Heime) | | | R | | 90.03.5 | Selbständige Journalistinnen und Journalisten, Pressefotografinnen und Pressefotografen 91.01 | Bibliotheken und Archive S | 96.02 | Frisör- und Kosmetiksalons | 96.09 | Erbringung von sonstigen Dienst- leistungen a. n. g. T | 97 | Private Haushalte mit Hauspersonal | 98 | Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt U | 99 | Exterritoriale Organisationen und Körperschaften 22 | | Elektro-, Elektronik- und Optoelektronik- industrie | C | XXX | 26.1 | Herstellung von elektronischen Bauelementen und Leiterplatten 26.2 | Herstellung von Datenverarbei- tungsgeräten und peripheren Ge- räten 26.3 | Herstellung von Geräten und Ein- richtungen der Telekommunika- tionstechnik 26.4 | Herstellung von Geräten der Unter- haltungselektronik 26.51.1 | Herstellung von elektrischen Mess-, Kontroll-, Navigations- und ähn- lichen Instrumenten und Vorrichtun- gen 26.52 | Herstellung von Uhren 26.6 | Herstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elek- tromedizinischen Geräten 26.7 | Herstellung von optischen und fotografischen Instrumenten und Geräten 27.1 | Herstellung von Elektromotoren, Generatoren, Transformatoren, Elek- trizitätsverteilungs- und -schaltein- richtungen 27.2 | Herstellung von Batterien und Akkumulatoren 27.32 | Herstellung von sonstigen elektro- nischen und elektrischen Drähten und Kabeln 27.33 | Herstellung von elektrischem In- stallationsmaterial | | | | | 27.4 | Herstellung von elektrischen Lam- pen und Leuchten 27.51 | Herstellung von elektrischen Haus- haltsgeräten 27.9 | Herstellung von sonstigen elektri- schen Ausrüstungen und Geräten a. n. g. 33.13 | Reparatur von elektronischen und optischen Geräten 33.14 | Reparatur von elektrischen Ausrüs- tungen S | 95.1 | Reparatur von Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten 95.21 | Reparatur von Geräten der Unter- haltungselektronik 95.22 | Reparatur von elektrischen Haus- haltsgeräten und Gartengeräten --- 1) Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. L 393 vom 30.12.2006, S. 1), die durch die Verordnung (EG) Nr. 295/2008 (ABl. L 97 vom 9.4.2008, S. 13) geändert worden ist. 2) Statistisches Bundesamt (Hrsg.), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008, Wiesbaden 2007 (ISBN-13: 978-3-8246-0826-3). 3) In NACE Revision 2 nicht vorhandene und für die Zulassung von Umweltgutachtern oder Umweltgutachterorganisationen zusätzlich eingeführte Zulassungsbereiche. |
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