Tools:
Update via:
Zitierungen von § 65 IfSG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 65 IfSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
IfSG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 66 IfSG Zahlungsverpflichteter (vom 01.01.2024)
... für Menschen mit Behinderungen abzusehen. Ansprüche nach § 65 richten sich gegen das Land, in dem der Schaden verursacht worden ...
§ 68 IfSG Rechtsweg (vom 01.01.2024)
... Streitigkeiten über Ansprüche nach den §§ 56 bis 58 und 65 gegen das nach § 66 Absatz 1 zur Zahlung verpflichtete Land ist der Verwaltungsrechtsweg ...
§ 77 IfSG Übergangsvorschriften (vom 01.10.2022)
... bis zum 1. Juli 2021 feststellt. (5) Auf Streitigkeiten über Ansprüche nach § 65 gegen das nach § 66 Absatz 1 Satz 2 zur Zahlung verpflichtete Land, die nach dem 30. ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
G. v. 18.11.2020 BGBl. I S. 2397; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 29.03.2021 BGBl. I S. 370
Artikel 1 3. COVIfSGAnpG Änderung des Infektionsschutzgesetzes
... gegen das Land, in dem die verbotene Tätigkeit ausgeübt worden ist. Ansprüche nach § 65 richten sich gegen das Land, in dem der Schaden verursacht worden ist." 21c. ... Land ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben. Für Streitigkeiten über Ansprüche nach § 65 ist der ordentliche Rechtsweg gegeben." 22. In § 69 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9 ...
Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen
G. v. 29.03.2021 BGBl. I S. 370
Artikel 1 EpLaFoG Änderung des Infektionsschutzgesetzes
... „(1) Für Streitigkeiten über Ansprüche nach den §§ 56 bis 58 und 65 gegen das nach § 66 Absatz 1 zur Zahlung verpflichtete Land ist der Verwaltungsrechtsweg ... bis zum 1. Juli 2021 feststellt. (5) Auf Streitigkeiten über Ansprüche nach § 65 gegen das nach § 66 Absatz 1 Satz 2 zur Zahlung verpflichtete Land, die nach dem 30. ...
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2148/v30448.htm