Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 43b EnWG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 43b EnWG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EnWG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 45 EnWG Enteignung (vom 29.12.2023)
... zulässig, soweit sie zur Durchführung 1. eines Vorhabens nach § 43 oder § 43b Nr. 1 , für das der Plan festgestellt oder genehmigt ist, 2. einer nachträglichen ...
§ 117b EnWG Verwaltungsvorschriften (vom 05.08.2011)
... Verwaltungsvorschriften über die Durchführung der Verfahren nach den §§ 43 bis 43d sowie 43f und 43g, insbesondere über 1. die Vorbereitung des ...
§ 118 EnWG Übergangsregelungen (vom 16.05.2024)
... 2 und 4, für die der Antrag auf Planfeststellung vor dem 13. Oktober 2022 gestellt wurde, ist § 43b Absatz 2 nicht anzuwenden. (46d) Die Bundesnetzagentur kann zur Sicherstellung der ...
 
Zitat in folgenden Normen

Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG)
Artikel 1 G. v. 21.08.2009 BGBl. I S. 2870; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 151
§ 1 EnLAG (vom 16.05.2024)
... Feststellungen sind für die Planfeststellung und die Plangenehmigung nach den §§ 43 bis 43d des Energiewirtschaftsgesetzes verbindlich. (3) Für die in den ...

Kohlendioxid-Speicherungsgesetz (KSpG)
Artikel 1 G. v. 17.08.2012 BGBl. I S. 1726; zuletzt geändert durch Artikel 22 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
§ 4 KSpG Planfeststellung für Kohlendioxidleitungen; Verordnungsermächtigung (vom 27.06.2020)
... 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nach Maßgabe des § 43a Nummer 1 bis 4, des § 43b Nummer 3 bis 5 und des § 43e des Energiewirtschaftsgesetzes. § 11 Absatz 2 gilt entsprechend. ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze
G. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1690
Artikel 2 NABEEG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... 2 werden die Wörter „die Planfeststellung und die Plangenehmigung nach §§ 43 bis 43d" durch die Wörter „die Planfeststellung und die Plangenehmigung nach den ... durch die Wörter „die Planfeststellung und die Plangenehmigung nach den §§ 43 bis 43d und §§ 18 bis 24 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes ... Verwaltungsvorschriften über die Durchführung der Verfahren nach den §§ 43 bis 43d sowie 43f und 43g, insbesondere über 1. die Vorbereitung des ...

Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften
G. v. 08.10.2022 BGBl. I S. 1726
Artikel 3 EnSiGuaÄndG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... 9 des Verwaltungsverfahrensgesetzes aufgeführten Unterlagen zuzuleiten." 13. § 43b wird wie folgt geändert: a) Der Wortlaut wird Absatz 1. b) Folgender ... 2 und 4, für die der Antrag auf Planfeststellung vor dem 13. Oktober 2022 gestellt wurde, ist § 43b Absatz 2 nicht anzuwenden." 20. Nach § 118 wird folgender § 118a ...

Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
Artikel 1 EnWRAnpG 2024 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... Speichermediums, auf dem die auszulegenden Unterlagen gespeichert sind." 45b. Dem § 43b Absatz 1 wird folgende Nummer 3 angefügt: „3. Der Planfeststellungsbeschluss wird ...

Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze
G. v. 21.08.2009 BGBl. I S. 2870
Artikel 2 EGEnLAG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... der Küstenlinie landeinwärts verläuft," ersetzt. 7. § 43b Nr. 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Bei Planfeststellungen für Vorhaben ...

Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus
G. v. 13.05.2019 BGBl. I S. 706; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Artikel 1 EnLABG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (vom 01.10.2021)
...  b) Die bisherigen Nummern 2 und 3 werden die Nummern 3 und 4. 21. In § 43b Nummer 1 in dem Satzteil vor Buchstabe a wird die Angabe „§ 43 Satz 1" durch die ...

Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben
G. v. 09.12.2006 BGBl. I S. 2833, 2007 I S. 691
Artikel 7 InfraStrPlanVBeschlG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die die §§ 43 bis 45 betreffenden Zeilen werden durch folgende Zeilen ersetzt: „§ 43 ... der Planfeststellung § 43a Anhörungsverfahren § 43b Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung § 43c Rechtswirkungen der ... Landwirtschaft und Verbraucherschutz" ersetzt. 6. Die §§ 43 bis 45 werden durch folgende §§ 43 bis 45a ersetzt: „§ 43 ... ersetzt. 6. Die §§ 43 bis 45 werden durch folgende §§ 43 bis 45a ersetzt: „§ 43 Erfordernis der Planfeststellung Die ... für die Rechtmäßigkeit der Entscheidung von Bedeutung sind. § 43b Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung Für Planfeststellungsbeschluss und ... gegen einen Planfeststellungsbeschluss nach § 43, auch in Verbindung mit § 43b Nr. 1, oder eine Plangenehmigung nach § 43b Nr. 2 hat keine aufschiebende Wirkung. Der Antrag ... nach § 43, auch in Verbindung mit § 43b Nr. 1, oder eine Plangenehmigung nach § 43b Nr. 2 hat keine aufschiebende Wirkung. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der ... soweit sie zur Durchführung 1. eines Vorhabens nach § 43 oder § 43b Nr. 1 oder 2, für das der Plan festgestellt oder genehmigt ist, oder 2. eines ...

Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
G. v. 26.07.2011 BGBl. I S. 1554
Artikel 1 EnWNG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... sowie für die Planfeststellung und die Plangenehmigung nach den §§ 43 bis 43d verbindlich. (5) Für die Änderung von Bundesbedarfsplänen gilt ...

Gesetz zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren (PlVereinhG)
G. v. 31.05.2013 BGBl. I S. 1388; zuletzt geändert durch Artikel 1b G. v. 24.05.2014 BGBl. I S. 538
Artikel 4 PlVereinhG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... abgesehen werden." e) Nummer 7 wird aufgehoben. 2. § 43b wird wie folgt geändert: a) In dem Satzteil vor Nummer 1 wird die Angabe ... die Wörter „nach § 43, auch in Verbindung mit § 43b Nr. 1," und nach dem Wort „Plangenehmigung" die Wörter „nach § 43b ... 43b Nr. 1," und nach dem Wort „Plangenehmigung" die Wörter „nach § 43b Nr. 2" gestrichen. b) Absatz 4 wird aufgehoben. 5. In § 45 Absatz ...