interne Verweise§ 59 EnWG Organisation (vom 25.02.2025) ... 13b sowie nach § 13j Absatz 4, 5 und 7, 7a. Entscheidungen und Aufgaben nach den §§ 13k und 13l Absatz 3, 8. Aufgaben nach § 14 Absatz 2 und den §§ 14c bis ...
Zitat in folgenden NormenVerordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote (37. BImSchV)
V. v. 17.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 131
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung
G. v. 19.07.2022 BGBl. I S. 1214
Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen
G. v. 21.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 51
Artikel 1 EnWGEÜVÄndG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes ... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 13k folgende Angabe eingefügt: „§ 13l Umrüstung einer ... vertreten hat. Weitergehende Ersatzansprüche bleiben unberührt." 3. Nach § 13k wird folgender § 13l eingefügt: „§ 13l Umrüstung einer ... eingefügt. 5. In § 59 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7a wird die Angabe „nach § 13k " durch die Wörter „nach den §§ 13k und 13l Absatz 3" ersetzt. ... 2 Nummer 7a wird die Angabe „nach § 13k" durch die Wörter „nach den §§ 13k und 13l Absatz 3" ersetzt. 6. In § 118 Absatz 34 Satz 3 und 4 wird jeweils ...
Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
Artikel 1 EnWRAnpG 2024 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes ... und Controlling der Umsetzung des Netzentwicklungsplans". b) Die Angabe zu § 13k wird wie folgt gefasst: „§ 13k Nutzen statt Abregeln". c) ... b) Die Angabe zu § 13k wird wie folgt gefasst: „ § 13k Nutzen statt Abregeln". c) Die Angabe zu § 14d wird wie folgt gefasst: ... gefasst: „(1) (weggefallen) (2) (weggefallen)". 13a. § 13k wird wie folgt gefasst: „§ 13k Nutzen statt Abregeln (1) Um ... (2) (weggefallen)". 13a. § 13k wird wie folgt gefasst: „ § 13k Nutzen statt Abregeln (1) Um eine Reduzierung der Wirkleistungserzeugung von Anlagen ... wird folgende Nummer 7a eingefügt: „7a. Entscheidungen und Aufgaben nach § 13k ,". ddd) Nach Nummer 9 wird folgende Nummer 9a eingefügt: ...
Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
G. v. 13.10.2016 BGBl. I S. 2258
Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
G. v. 26.07.2011 BGBl. I S. 1554
Netzentgeltmodernisierungsgesetz
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2503, 3343; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2549
Artikel 1 NetzEntgMoG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (vom 01.01.2019) ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 13k wird wie folgt gefasst: „§ 13k (weggefallen)". b) Die ... geändert: a) Die Angabe zu § 13k wird wie folgt gefasst: „ § 13k (weggefallen)". b) Die Angabe zu § 24 wird wie folgt gefasst: ... Absatz 3 wird Absatz 4. 5. In § 13j wird Absatz 5 aufgehoben. 6. § 13k wird aufgehoben. 7. In § 17d wird Absatz 6 ... 12. In § 59 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 werden die Wörter „Entscheidungen nach § 13k ," gestrichen. 13. In § 85 Nummer 2 wird der Punkt am Ende durch die ...
Strommarktgesetz
G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1786
Artikel 1 StroMaG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes ... c) Die Angabe zu den §§ 13 bis 13c wird durch die Angabe zu den §§ 13 bis 13k ersetzt: „§ 13 Systemverantwortung der Betreiber von ... Verordnungsermächtigungen § 13j Festlegungskompetenzen § 13k Netzstabilitätsanlagen". d) Nach der Angabe zu § 51 wird folgende ... 9. Die §§ 13 bis 13c werden durch die folgenden §§ 13 bis 13k ersetzt: „§ 13 Systemverantwortung der Betreiber von ... des Betriebs und der Pflichten der Betreiber von Übertragungsnetzen nach § 13k Absatz 1 treffen. Die Bundesnetzagentur kann darüber hinaus Festlegungen zum Verfahren der ... kann darüber hinaus Festlegungen zum Verfahren der Bedarfsermittlung nach § 13k Absatz 2 treffen. § 13k Netzstabilitätsanlagen (1) Betreiber von ... zum Verfahren der Bedarfsermittlung nach § 13k Absatz 2 treffen. § 13k Netzstabilitätsanlagen (1) Betreiber von Übertragungsnetzen können ... § 13e und 3. die Bindung von neu zu errichtenden Erzeugungsanlagen nach § 13k . Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie macht den Tag der Bekanntgabe ...
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