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Zitierungen von § 40c EnWG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 40c EnWG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EnWG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 59 EnWG Organisation (vom 17.05.2024)
... die Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben aus den Bestimmungen der §§ 20a, 36 bis 41c, 42, 42a, 111a und 111b und aus den auf dieser Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen ...
Zitat in folgenden Normen
Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG)
Artikel 1 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2560, 2894; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 202
§ 4 EWPBG Vorgaben zur Gestaltung von Erdgaslieferverträgen; Informationspflichten der Erdgaslieferanten (vom 03.08.2023)
... dem Erdgaslieferanten auf seinen Rechnungen an den Letztverbraucher nach den §§ 40 bis 40c des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechend § 40 Absatz 3 des Energiewirtschaftsgesetzes transparent als Kostenentlastung ...
§ 5 EWPBG Besondere Regelungen zur Entlastungserstreckung auf die Monate Januar und Februar 2023
... den verbleibenden Entlastungsbetrag in der nächsten Rechnung nach den §§ 40 bis 40c des Energiewirtschaftsgesetzes verrechnet, 2. einen vertraglich vorgesehenen Zahlungsvorgang für den Monat ... und dem Entlastungsbetrag nach § 8 in der nächsten Rechnung nach den §§ 40 bis 40c des Energiewirtschaftsgesetzes ausgleicht, 3. die auf den Monat Januar oder Februar 2023 entfallenden ... dem Entlastungsbetrag nach § 8 in der nächsten Rechnung nach den §§ 40 bis 40c des Energiewirtschaftsgesetzes ausgleicht, 5. einen vertraglich vorgesehenen Zahlungsvorgang für den Monat Januar ... dem Entlastungsbetrag nach § 8 in der nächsten Rechnung nach den §§ 40 bis 40c des Energiewirtschaftsgesetzes ausgleicht oder 6. eine vom Letztverbraucher selbst veranlasste Zahlung im Zuge der ... selbst veranlasste Zahlung im Zuge der nächsten Rechnung nach den §§ 40 bis 40c des Energiewirtschaftsgesetzes verrechnet. Ist vertraglich keine Abschlagszahlung oder Vorauszahlung ... 2023 entfallende Entlastungsbetrag mit der nächsten Rechnung nach den §§ 40 bis 40c des Energiewirtschaftsgesetzes ...
Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG)
Artikel 3 G. v. 15.11.2022 BGBl. I S. 2035, 2051; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 202
§ 2 EWSG Entlastung bei leitungsgebundenen Erdgaslieferungen an Letztverbraucher
... spätestens mit der ersten Rechnung des Erdgaslieferanten nach den §§ 40 bis 40c des Energiewirtschaftsgesetzes zu verrechnen, deren Abrechnungszeitraum den Monat Dezember 2022 umfasst. Der ...
§ 3 EWSG Vorläufige Leistung des Erdgaslieferanten auf die Entlastung bei Letztverbrauchern mit Standardlastprofil
... der Erdgaslieferant diese Zahlung im Zuge der nächsten Rechnung nach den §§ 40 bis 40c des Energiewirtschaftsgesetzes zu verrechnen. (3) In den Fällen, die nicht von Absatz 2 erfasst sind, ist der ...
§ 11 EWSG Sozialrechtliche Regelung
... überwiesen, gilt diese Einnahme mit der nächsten Rechnung nach den §§ 40 bis 40c des Energiewirtschaftsgesetzes , die diese Personen nach dem 1. Dezember 2022 erhalten, als zugeflossen. (2) ... Bedarf der leistungsberechtigten Person beider nächsten Rechnung nach den §§ 40 bis 40c des Energiewirtschaftsgesetzes , die die leistungsberechtigte Person nach dem 1. Dezember 2022 erhält, zu ...
Strompreisbremsegesetz (StromPBG)
Artikel 1 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2512, 2894; zuletzt geändert durch Artikel 12a G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
§ 12 StromPBG Vorgaben zur Vertragsgestaltung, Abrechnung und Endabrechnung (vom 03.08.2023)
... Elektrizitätslieferungen an Letztverbraucher neben den Angaben nach den §§ 40 bis 40c des Energiewirtschaftsgesetzes netzentnahmestellebezogen zusätzlich gesondert ausweisen sowie, soweit möglich, bis zum ...
§ 49 StromPBG Auszahlung und Höhe Entlastungsbetrag Januar oder Februar 2023
... den verbleibenden Entlastungsbetrag in der nächsten Rechnung nach den §§ 40 bis 40c des Energiewirtschaftsgesetzes verrechnet, 2. einen vertraglich vorgesehenen Zahlungsvorgang für den Monat ... und dem Entlastungsbetrag nach § 8 in der nächsten Rechnung nach den §§ 40 bis 40c des Energiewirtschaftsgesetzes ausgleicht, 3. die auf die Monate Januar oder Februar 2023 entfallenden ... nach § 4 Absatz 2 in der nächsten Rechnung nach den §§ 40 bis 40c des Energiewirtschaftsgesetzes ausgleicht, 5. einen vertraglich vorgesehenen Zahlungsvorgang für die Monate ... nach § 4 Absatz 2 in der nächsten Rechnung nach den §§ 40 bis 40c des Energiewirtschaftsgesetzes ausgleicht oder 6. eine vom Letztverbraucher selbst veranlasste Zahlung im Zuge der ... selbst veranlasste Zahlung im Zuge der nächsten Rechnung nach den §§ 40 bis 40c des Energiewirtschaftsgesetzes verrechnet. (3) Ist eine Abschluss- oder Vorauszahlung für den Monat März ... 2023 entfallende Entlastungsbetrag mit der nächsten Rechnung nach den §§ 40 bis 40c des Energiewirtschaftsgesetzes ...
Unterlassungsklagengesetz (UKlaG)
neugefasst durch B. v. 27.08.2002 BGBl. I S. 3422, 4346; zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
§ 2 UKlaG Ansprüche bei verbraucherschutzgesetzwidrigen Praktiken (vom 14.05.2024)
... worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, 27. die §§ 20a, 36, 40 bis 41, 41b, 42, 53a und 111a des Energiewirtschaftsgesetzes, 28. die Vorschriften des ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
Artikel 1 EnWRAnpG 2024 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... die Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben aus den Bestimmungen der §§ 20a, 36 bis 41c, 42, 42a, 111a und 111b und aus den auf dieser Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen ...
Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Artikel 1 WaStNUG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... und Gasrechnungen § 40b Rechnungs- und Informationszeiträume § 40c Zeitpunkt und Fälligkeit von Strom- und Gasrechnungen § 41 ... handelt." 45. Die §§ 40 und 41 werden durch die folgenden §§ 40 bis 41e ersetzt: „§ 40 Inhalt von Strom- und Gasrechnungen; ... Energieliefervertrages, und den Intervallen der Abrechnungsinformationen entsprechen. § 40c Zeitpunkt und Fälligkeit von Strom- und Gasrechnungen (1) Rechnungsbeträge ...
Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG)
G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
Artikel 10 VRUG Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
... worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, 27. die §§ 20a, 36, 40 bis 41, 41b, 42, 53a und 111a des Energiewirtschaftsgesetzes, 28. die Vorschriften des ...
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