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Zitierungen von § 41d EnWG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 41d EnWG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EnWG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 20 EnWG Zugang zu den Energieversorgungsnetzen; Festlegungskompetenz (vom 29.12.2023)
... Verträge nach Absatz 1a müssen Verträge mit Aggregatoren nach den §§ 41d und 41e ermöglichen, sofern dem die technischen Anforderungen des Netzbetreibers nicht ...
§ 41e EnWG Verträge zwischen Aggregatoren und Betreibern einer Erzeugungsanlage oder Letztverbrauchern (vom 27.07.2021)
... von Mehr- oder Mindererzeugung sowie von Mehr- oder Minderverbrauch elektrischer Arbeit nach § 41d Absatz 1 Satz 1 bedürfen der Textform. Der Aggregator hat den Betreiber der Erzeugungsanlage oder ... umfassend über die Bedingungen zu informieren, die sich aus einem Vertragsschluss nach § 41d Absatz 1 ergeben. (2) Letztverbraucher haben das Recht, von dem Aggregator auf Verlangen ...
§ 118 EnWG Übergangsregelungen (vom 16.05.2024)
... 14d Absatz 1 und 3 verlangen. (30) Die Bundesnetzagentur soll eine Festlegung nach § 41d Absatz 3 erstmalig bis zum 31. Dezember 2022 erlassen. (31) Die bundesweit einheitliche ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung
G. v. 19.07.2022 BGBl. I S. 1214
Artikel 1 EnWRKAnpG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... 1c Satz 2 wird die Angabe „nach § 41c" durch die Wörter „nach den §§ 41d und 41e" ersetzt. 14. Dem § 20a Absatz 4 wird folgender Satz ...

Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Artikel 1 WaStNUG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
...  § 41c Vergleichsinstrumente bei Energielieferungen § 41d Erbringung von Dienstleistungen außerhalb bestehender Liefer- oder Bezugsverträge; ... handelt." 45. Die §§ 40 und 41 werden durch die folgenden §§ 40 bis 41e ersetzt: „§ 40 Inhalt von Strom- und Gasrechnungen; ... angebotsrelevanter Informationen in offenen Datenformaten ermöglichen. § 41d Erbringung von Dienstleistungen außerhalb bestehender Liefer- oder Bezugsverträge; ... von Mehr- oder Mindererzeugung sowie von Mehr- oder Minderverbrauch elektrischer Arbeit nach § 41d Absatz 1 Satz 1 bedürfen der Textform. Der Aggregator hat den Betreiber der Erzeugungsanlage oder ... umfassend über die Bedingungen zu informieren, die sich aus einem Vertragsschluss nach § 41d Absatz 1 ergeben. (2) Letztverbraucher haben das Recht, von dem Aggregator auf Verlangen ... 14d Absatz 1 und 3 verlangen. (30) Die Bundesnetzagentur soll eine Festlegung nach § 41d Absatz 3 erstmalig bis zum 31. Dezember 2022 erlassen. (31) Die bundesweit einheitliche ...
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