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Zitierungen von § 113b EnWG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 113b EnWG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EnWG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 28j EnWG Anwendungsbereich der Regulierung von Wasserstoffnetzen (vom 17.05.2024)
... Betrieb und Änderung von Wasserstoffnetzen sind die Teile 5, 7 und 8, die §§ 113a bis 113c sowie, sofern der Betreiber einen Teil des Wasserstoff-Kernnetzes nach § 28q ...
§ 28q EnWG Wasserstoff-Kernnetz (vom 17.05.2024)
... Genehmigung nach Satz 1 ergeht ausschließlich im öffentlichen Interesse. § 113b ist für erforderliche Ausbaumaßnahmen des Erdgasnetzes entsprechend anzuwenden. ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
Artikel 1 EnWRAnpG 2024 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... Die Genehmigung nach Satz 1 ergeht ausschließlich im öffentlichen Interesse. § 113b ist für erforderliche Ausbaumaßnahmen des Erdgasnetzes entsprechend anzuwenden. ...
Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Artikel 1 WaStNUG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... o) Nach der Angabe zu § 113 wird folgende Angabe zu den §§ 113a bis 113c eingefügt: „§ 113a Überleitung von Wegenutzungsrechten ... 113a Überleitung von Wegenutzungsrechten auf Wasserstoffleitungen § 113b Umstellung von Erdgasleitungen im Netzentwicklungsplan Gas der Fernleitungsnetzbetreiber ... Betrieb und Änderung von Wasserstoffnetzen sind die Teile 5, 7 und 8, die §§ 113a bis 113c sowie, sofern der Betreiber eine wirksame Erklärung nach Absatz 3 gegenüber der ... hieraus ergeben haben." 62. Nach § 113 werden die folgenden §§ 113a bis 113c eingefügt: „§ 113a Überleitung von Wegenutzungsrechten ... nicht schlechter sein dürfen als die der Verträge nach Absatz 2 Satz 1. § 113b Umstellung von Erdgasleitungen im Netzentwicklungsplan Gas der Fernleitungsnetzbetreiber ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
G. v. 14.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 161
Artikel 1 2. EnWGÄndG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... und Selbstbehalt der Wasserstoff-Kernnetzbetreiber". d) In der Angabe zu § 113b werden die Wörter „der Fernleitungsnetzbetreiber" durch die Wörter „und ... „,§ 15c Absatz 5 oder § 15d Absatz 1 Satz 4" ersetzt. 25. § 113b wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden die Wörter ...
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