interne Verweise§ 42a EnWG Mieterstromverträge (vom 16.05.2024) ... Letztverbrauchern mit Mieterstrom nach § 21 Absatz 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist § 42 Absatz 3a nur für den Teil des gelieferten Stroms anzuwenden, der nicht über den ...
§ 59 EnWG Organisation (vom 25.02.2025) ... der Einhaltung der Vorgaben aus den Bestimmungen der §§ 20a, 36 bis 41c, 42 , 42a, 111a und 111b und aus den auf dieser Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen sowie alle zur ...
Zitat in folgenden NormenErneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023)
Artikel 1 G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1066; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 21.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 52
§ 3 EEG 2023 Begriffsbestimmungen (vom 25.02.2025) ... dazu dient, gegenüber einem Letztverbraucher im Rahmen der Stromkennzeichnung nach § 42 Absatz 1 Nummer 1 des Energiewirtschaftsgesetzes nachzuweisen, dass ein bestimmter Anteil oder eine bestimmte Menge des Stroms aus erneuerbaren ... Dokument, das ausschließlich dazu dient, im Rahmen der Stromkennzeichnung nach § 42 des Energiewirtschaftsgesetzes gegenüber einem Letztverbraucher die regionale Herkunft eines bestimmten Anteils oder einer ...
§ 58 EEG 2023 Weitere Bestimmungen (vom 01.01.2023) ... aus erneuerbaren Energien, gefördert nach dem EEG" zu kennzeichnen, erlöschen; die §§ 42 und 42a des Energiewirtschaftsgesetzes bleiben ...
§ 79a EEG 2023 Regionalnachweise (vom 01.01.2023) ... an seine Letztverbraucher in dieser Region geliefert hat und nach § 42 des Energiewirtschaftsgesetzes in der Stromkennzeichnung als „Erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG" ... nach Absatz 7 Nummer 2 entwerten lässt, darf es in der Stromkennzeichnung nach § 42 des Energiewirtschaftsgesetzes gegenüber Letztverbrauchern ausweisen, zu welchen Anteilen der Strom, den das Unternehmen ... Letztverbrauchern ausweisen, zu welchen Anteilen der Strom, den das Unternehmen nach § 42 des Energiewirtschaftsgesetzes als „Erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG" kennzeichnen muss, in ...
Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung (HkRNDV)
Artikel 1 V. v. 08.11.2018 BGBl. I S. 1853, 1854; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 151
§ 4 HkRNDV Korrektur von Fehlern (vom 01.01.2023) ... vornehmen, die sich 1. auswirken können auf die Stromkennzeichnung nach § 42 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes oder 2. auf Herkunftsnachweise oder Regionalnachweise beziehen, die die ...
§ 30 HkRNDV Verwendung und Entwertung von Herkunftsnachweisen (vom 01.01.2023) ... verwendet werden. Die Verwendung eines Herkunftsnachweises zur Stromkennzeichnung nach § 42 Absatz 1 Nummer 1, Absatz 3 und 5 Satz 1 Nummer 1 des Energiewirtschaftsgesetzes erfolgt, indem das Elektrizitätsversorgungsunternehmen als Inhaber des Herkunftsnachweises ...
§ 31 HkRNDV Verwendung und Entwertung von Regionalnachweisen, Ausweisung in der Stromkennzeichnung (vom 01.01.2025) ... verbraucht worden ist, nach § 79a Absatz 8 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und nach § 42 Absatz 5 Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes verwendet werden dürfen, 3. die gelieferte ... in Prozent. (2) Weist ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen nach § 42 Absatz 5 Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes gegenüber Letztverbrauchern in der Stromkennzeichnung aus, zu ... in der Stromkennzeichnung aus, zu welchen Anteilen der Strom, den das Unternehmen nach § 42 Absatz 3 des Energiewirtschaftsgesetzes als erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG, kennzeichnen ... allgemein verständlich und deutlich erkennbar abgesetzt von dem Stromkennzeichen nach § 42 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 des Energiewirtschaftsgesetzes in grafischer Form dargestellt sein. Die ...
Unterlassungsklagengesetz (UKlaG)
neugefasst durch B. v. 27.08.2002 BGBl. I S. 3422, 4346; zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDrittes Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
G. v. 20.12.2012 BGBl. I S. 2730; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1786
Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien (EAG EE)
G. v. 12.04.2011 BGBl. I S. 619
Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Artikel 2 EEGAusbGuEnFG Weitere Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ... aus erneuerbaren Energien, gefördert nach dem EEG" zu kennzeichnen, erlöschen; die §§ 42 und 42a des Energiewirtschaftsgesetzes bleiben unberührt. §§ 59 bis 69 ... Energien, finanziert aus der EEG-Umlage"" durch die Wörter „ § 42 des Energiewirtschaftsgesetzes als „Erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG"" ersetzt. bb) ...
Artikel 5 EEGAusbGuEnFG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes ... „§ 12 Absatz 1 des Energiefinanzierungsgesetzes" ersetzt. 8. § 42 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ... Letztverbrauchern mit Mieterstrom nach § 21 Absatz 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist § 42 Absatz 3a nur für den Teil des gelieferten Stroms anzuwenden, der nicht über den ...
Artikel 15 EEGAusbGuEnFG Änderung der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung ... wie folgt gefasst: „1. auswirken können auf die Stromkennzeichnung nach § 42 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes oder". 3. § 5 Absatz 1 Satz 3 wird wie folgt gefasst: „Bei ... wie folgt gefasst: „Weist ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen nach § 42 Absatz 5 Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes gegenüber Letztverbrauchern in der Stromkennzeichnung aus, zu welchen Anteilen der Strom, den ... in der Stromkennzeichnung aus, zu welchen Anteilen der Strom, den das Unternehmen nach § 42 Absatz 3 des Energiewirtschaftsgesetzes als erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG, kennzeichnen muss, in regionalem ... allgemein verständlich und deutlich erkennbar abgesetzt von dem Stromkennzeichen nach § 42 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 des Energiewirtschaftsgesetzes in grafischer Form dargestellt sein." 14. In § 36 ...
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 151
Artikel 2 EEGuEnWRÄndG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes ... durch das Wort „Klimaschutz" ersetzt. 11. In § 42 Absatz 1 Nummer 1 wird die Angabe „1. November" durch die Angabe „1. Juli" ersetzt. ... 1. sind die §§ 40, 41 Absatz 1 bis 4, 6 und 7 sowie § 42 Absatz 1 nicht anzuwenden, 2. sind die §§ 40a und 40b Absatz 1 bis 4 mit der ...
Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
G. v. 13.10.2016 BGBl. I S. 2258
Artikel 1 EEAusG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ... dazu dient, gegenüber einem Letztverbraucher im Rahmen der Stromkennzeichnung nach § 42 Absatz 1 Nummer 1 des Energiewirtschaftsgesetzes nachzuweisen, dass ein bestimmter Anteil oder ... Dokument, das ausschließlich dazu dient, im Rahmen der Stromkennzeichnung nach § 42 des Energiewirtschaftsgesetzes gegenüber einem Letztverbraucher die regionale Herkunft eines ... nach Absatz 7 Nummer 2 entwerten lässt, darf es in der Stromkennzeichnung nach § 42 des Energiewirtschaftsgesetzes gegenüber Letztverbrauchern ausweisen, zu welchen Anteilen der ...
Gesetz zur Förderung von Mieterstrom und zur Änderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2532
Artikel 2 MietStrFG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes ... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 42 folgende Angabe zu § 42a eingefügt: „§ 42a ... oder mess- und eichrechtliche Belange nicht entgegenstehen." 3. § 42 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Nummer 1 werden nach den Wörtern ... 4 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes entwertet wurden" eingefügt. 4. Nach § 42 wird folgender § 42a eingefügt: „§ 42a ...
Gesetz zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts
G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1066
Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
G. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1634, 2255
Artikel 1 EENG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (vom 25.11.2011) ... Letztverbraucherinnen und Letztverbrauchern im Rahmen der Stromkennzeichnung nach § 42 des Energiewirtschaftsgesetzes nur dann als erneuerbare Energien ausgewiesen wird, wenn die ... Letztverbraucherinnen und Letztverbrauchern im Rahmen der Stromkennzeichnung nach § 42 des Energiewirtschaftsgesetzes den nach Absatz 2 berechneten Wert als Anteil in Prozent für ... Form für das jeweils vorangegangene Kalenderjahr. (4) Die Anteile der nach § 42 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 3 des Energiewirtschaftsgesetzes anzugebenden Energieträger sind ... Unternehmen" auszuweisen. In diesem Energieträgermix sind die Anteile nach § 42 Absatz 1 Nummer 1 des Energiewirtschaftsgesetzes auszuweisen. Der Anteil in Prozent für ... anschließend mit Hundert multipliziert wird. Die Anteile der anderen nach § 42 Absatz 1 Nummer 1 des Energiewirtschaftsgesetzes anzugebenden Energieträger sind entsprechend ...
Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
G. v. 26.07.2011 BGBl. I S. 1554
Artikel 1 EnWNG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes ... mit Haushaltskunden, Verordnungsermächtigung". k) Die Angabe zu § 42 wird wie folgt gefasst: „§ 42 Stromkennzeichnung, Transparenz der ... k) Die Angabe zu § 42 wird wie folgt gefasst: „§ 42 Stromkennzeichnung, Transparenz der Stromrechnungen, Verordnungsermächtigung". ... Richtlinie 2009/73/EG vorgesehenen Maßnahmen sind zu beachten." 38. § 42 wird wie folgt neu gefasst: „§ 42 Stromkennzeichnung, Transparenz der ... zu beachten." 38. § 42 wird wie folgt neu gefasst: „§ 42 Stromkennzeichnung, Transparenz der Stromrechnungen, Verordnungsermächtigung (1) ... Fassung anzuwenden. (10) Die Verpflichtung zur Meldung gemäß § 42 Absatz 7 und zur Verwendung von Herkunftsnachweisen zur Kennzeichnung von Strom aus erneuerbaren ... Herkunftsnachweisen zur Kennzeichnung von Strom aus erneuerbaren Energien gemäß § 42 Absatz 5 gilt ab dem Tag der Inbetriebnahme des Herkunftsnachweisregisters gemäß § ...
Gesetz zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb
G. v. 29.08.2008 BGBl. I S. 1790
Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG)
G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
Zitate in aufgehobenen TitelnErneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Artikel 1 G. v. 25.10.2008 BGBl. I S. 2074; aufgehoben durch Artikel 23 G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1066
§ 3 EEG Begriffsbestimmungen (vom 01.04.2012) ... dazu dient, gegenüber einem Endkunden im Rahmen der Stromkennzeichnung nach § 42 Absatz 1 Nummer 1 des Energiewirtschaftsgesetzes nachzuweisen, dass ein bestimmter Anteil oder ...
§ 39 EEG Verringerung der EEG-Umlage (vom 01.04.2012) ... Letztverbraucherinnen und Letztverbrauchern im Rahmen der Stromkennzeichnung nach § 42 des Energiewirtschaftsgesetzes nur dann als erneuerbare Energien ausgewiesen wird, wenn die ...
§ 54 EEG Stromkennzeichnung entsprechend der EEG-Umlage (vom 01.09.2011) ... Letztverbraucherinnen und Letztverbrauchern im Rahmen der Stromkennzeichnung nach § 42 des Energiewirtschaftsgesetzes den nach Absatz 2 berechneten Wert als Anteil in Prozent für ... Form für das jeweils vorangegangene Kalenderjahr. (4) Die Anteile der nach § 42 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 3 des Energiewirtschaftsgesetzes anzugebenden Energieträger sind ... auszuweisen. In diesem Energieträgermix sind die Anteile nach § 42 Absatz 1 Nummer 1 des Energiewirtschaftsgesetzes auszuweisen. Der Anteil in Prozent ... mit Hundert multipliziert wird. Die Anteile der anderen nach § 42 Absatz 1 Nummer 1 des Energiewirtschaftsgesetzes anzugebenden Energieträger sind entsprechend ...
Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung (HkRNDV)
V. v. 15.10.2012 BGBl. I S. 2147; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 08.11.2018 BGBl. I S. 1853
§ 17 HkRNDV Verwendung und Entwertung von Herkunftsnachweisen ... Verwendung eines Herkunftsnachweises zum Zwecke der Stromkennzeichnung gemäß § 42 Absatz 1 Nummer 1, Absatz 3 und Absatz 5 Nummer 1 des Energiewirtschaftsgesetzes erfolgt, indem ... Ein Herkunftsnachweis darf nur zum Zwecke der Stromkennzeichnung gemäß § 42 Absatz 1 Nummer 1, Absatz 3 und Absatz 5 Nummer 1 des Energiewirtschaftsgesetzes verwendet ... im Gesamtenergieträgermix der Antragstellerin oder des Antragstellers gemäß § 42 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes verwendet werden. (4) Der Herkunftsnachweis ...
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