Zitierungen von § 105 EnWG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 105 EnWG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EnWG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG)
Artikel 1 G. v. 08.08.2020 BGBl. I S. 1818; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 21.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 51
§ 61 KVBG Aufgaben der Bundesnetzagentur (vom 01.01.2021)
... 1 Satz 2 und Absatz 10 des Energiewirtschaftsgesetzes, der §§ 91 und 95 bis 101 sowie 105 des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechend anzuwenden. Die Befugnisse nach Satz 1 sind gegenüber Personen, die ...
§ 64 KVBG Rechtsschutz
... mit Ausnahme des § 69 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 10, der §§ 91 und 95 bis 101 sowie § 105 des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechend anzuwenden. (2) Gerichtliche Rechtsbehelfe, die unmittelbar das ...

Strompreisbremsegesetz (StromPBG)
Artikel 1 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2512, 2894; zuletzt geändert durch Artikel 12a G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
§ 40 StromPBG Aufsicht der Bundesnetzagentur
... Ausnahme von § 69 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 10, der §§ 91, 93, 95 bis 101 sowie § 105 des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechend anzuwenden. Die Befugnisse nach Satz 1 sind gegenüber Personen, die ...
§ 42 StromPBG Rechtsschutz
... Ausnahme des § 69 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 10, der §§ 91, 93, 95 bis 101 sowie § 105 des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechend anzuwenden. (2) Über einen gerichtlichen Rechtsbehelf, der sich gegen ...
§ 46 StromPBG Weitere Aufgaben und Aufsicht der Prüfbehörde
... Ausnahme von § 69 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 10, der §§ 91, 93, 95 bis 101 sowie § 105 des Energiewirtschaftsgesetzes entsprechend anzuwenden. Die Befugnisse nach Satz 1 gelten gegenüber Personen, die ...


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