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Zitierungen von § 111g EnWG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 111g EnWG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EnWG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 59 EnWG Organisation (vom 17.05.2024)
... mit der Datenerhebung und Datenveröffentlichung und der nationalen Transparenzplattform nach § 111g , 20. Entscheidungen auf der Grundlage der Artikel 4, 30 und 36 der Verordnung (EU) ...
§ 118 EnWG Übergangsregelungen (vom 16.05.2024)
... Daten werden spätestens ab dem 29. Dezember 2026 auf der nationalen Transparenzplattform nach § 111g Absatz 3 durch die Bundesnetzagentur veröffentlicht. Die §§ 111d und 111g Absatz 3 ... 111g Absatz 3 durch die Bundesnetzagentur veröffentlicht. Die §§ 111d und 111g Absatz 3 Satz 2 sind bis zum Ablauf des 29. Dezember 2024 anzuwenden. (53) Die Anforderungen nach ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
Artikel 1 EnWRAnpG 2024 Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... v) Nach der Angabe zu § 111f wird folgende Angabe eingefügt: „ § 111g Festlegungskompetenz, Datenerhebung und -verarbeitung; Einrichtung und Betrieb einer nationalen ... mit der Datenerhebung und Datenveröffentlichung und der nationalen Transparenzplattform nach § 111g ,". hhh) In Nummer 26 wird das Wort „und" durch ein Komma ersetzt. ... Sicherheit und Verbraucherschutz" ersetzt. 76b. Nach § 111f wird folgender § 111g eingefügt: „§ 111g Festlegungskompetenz, Datenerhebung und ... 76b. Nach § 111f wird folgender § 111g eingefügt: „ § 111g Festlegungskompetenz, Datenerhebung und -verarbeitung; Einrichtung und Betrieb einer nationalen ... Daten werden spätestens ab dem 29. Dezember 2026 auf der nationalen Transparenzplattform nach § 111g Absatz 3 durch die Bundesnetzagentur veröffentlicht. Die §§ 111d und 111g Absatz 3 Satz 2 ... § 111g Absatz 3 durch die Bundesnetzagentur veröffentlicht. Die §§ 111d und 111g Absatz 3 Satz 2 sind bis zum Ablauf des 29. Dezember 2024 anzuwenden." 79. In § 120 Absatz 5 ...
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