(1) Wird die Eintragung des Schiffs gelöscht, so ist das Registerblatt zu schließen.
(2) Die Löschung der Eintragung eines Schiffs im Seeschiffsregister ist dem Registergericht mitzuteilen, bei dem das Schiff zuerst eingetragen war.
§ 15 SchRegDV ... das Registerblatt zu schließen (§ 12 Abs. 1, § 13 Abs. 1, § 14 Abs. 1), so ist in der Aufschrift ein Schließungsvermerk unter Angabe des Grundes der ...
V. v. 02.03.1999 BGBl. I S. 279; zuletzt geändert durch Artikel 25 G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1724