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§ 44 - Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung (SchRegDV)
neugefasst durch B. v. 30.11.1994 BGBl. I S. 3631, 1995 I S. 249; zuletzt geändert durch Artikel 43 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
Geltung ab 01.01.1981; FNA: 315-18-1 Freiwillige Gerichtsbarkeit
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Geltung ab 01.01.1981; FNA: 315-18-1 Freiwillige Gerichtsbarkeit
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§ 44
Für den Schiffsbrief sind die Muster maßgebend, die dieser Verordnung als Anlagen 6 und 6a beigefügt sind. Im übrigen gelten die §§ 37 bis 41 entsprechend.
Text in der Fassung des Artikels 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung V. v. 6. Juli 2010 BGBl. I S. 880 m.W.v. 13. Juli 2010
Frühere Fassungen von § 44 SchRegDV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 13.07.2010 | Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung vom 06.07.2010 BGBl. I S. 880 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 44 SchRegDV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 44 SchRegDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SchRegDV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Anlage 6a SchRegDV (zu § 44) Schiffsbrief (vom 13.07.2010)
Zitat in folgenden Normen
Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung
V. v. 06.07.2010 BGBl. I S. 880
Anhang 4. SchRegOÄndV
... Schiffsbrief, Ship Certificate (BGBl. I 2010 S. 884)] Anlage 6a (zu § 44 ) Schiffsbrief [image:2010/2010I0883.gif|Vorderseite Schiffsbrief, Ship Certificate ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung
V. v. 06.07.2010 BGBl. I S. 880
Artikel 1 4. SchRegOÄndV Änderung der Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung
... aufzunehmen." 3. § 41 Absatz 1 Satz 2 wird aufgehoben. 4. § 44 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Für den Schiffsbrief sind die Muster ...
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