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Zitierungen von § 73b SchRegDV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 73b SchRegDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SchRegDV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs
G. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2208
Artikel 30 EAkteJEG Änderung der Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung
... elektronischen Registerakten, soweit in diesem Abschnitt nichts anderes bestimmt ist. § 73b Für die Bestimmung des Datenspeichers für die elektronischen Registerakten, ...
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