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Zitierungen von § 73e SchRegDV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 73e SchRegDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SchRegDV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs
G. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2208
Artikel 30 EAkteJEG Änderung der Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung
... Satz 2 genannten Tatsachen aus dem elektronischen Dokument eindeutig ersichtlich sind. § 73e (1) Wird ein elektronisches Dokument zur Übernahme in die Registerakte in die ...
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