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Zitierungen von § 73g SchRegDV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 73g SchRegDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SchRegDV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs
G. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2208
Artikel 30 EAkteJEG Änderung der Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung
... im automatisierten Verfahren gelten die §§ 68 bis 70 entsprechend. § 73g Kann der Inhalt der elektronischen Registerakte ganz oder teilweise auf Dauer nicht ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2153/v207597.htm