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Zitierungen von § 73i SchRegDV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 73i SchRegDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SchRegDV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 73c SchRegDV (vom 13.07.2017)
... die von diesen ermächtigten Landesjustizverwaltungen können in der Rechtsverordnung nach § 73i diesbezügliche Verfahrensweisen ganz oder teilweise vorschreiben. (4) ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs
G. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2208
Artikel 30 EAkteJEG Änderung der Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung
... die von diesen ermächtigten Landesjustizverwaltungen können in der Rechtsverordnung nach § 73i diesbezügliche Verfahrensweisen ganz oder teilweise vorschreiben. (4) ... Abgabe der elektronischen Akten § 92a der Grundbuchverfügung entsprechend. § 73i Die Landesregierungen werden ermächtigt, weitere in der Schiffsregisterordnung ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/2153/v207599.htm