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Zitierungen von § 37 SchRegDV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 37 SchRegDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SchRegDV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 39a SchRegDV (vom 13.07.2010)
... wiedergegeben wird. Erforderlichenfalls können Anlagebogen verwendet werden. § 37 Absatz 3 und 4 sowie § 38 Absatz 2 Satz 3 sind anzuwenden. (2) Sind nach der ...
§ 42 SchRegDV
... Auszug zu erteilen. (3) Im übrigen gelten für den Auszug § 37 Abs. 2 Satz 2, § 40 Abs. 3 und § 41 ...
§ 44 SchRegDV (vom 13.07.2010)
... Verordnung als Anlagen 6 und 6a beigefügt sind. Im übrigen gelten die §§ 37 bis 41 ...
§ 66 SchRegDV (vom 13.07.2010)
... (3) Besteht eine zu erstellende Schiffsurkunde aus mehreren Bögen, so ist § 37 Abs. 4 nicht anzuwenden. Auf jedem Bogen ist in diesem Fall die Blattzahl und auf den folgenden ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung
V. v. 06.07.2010 BGBl. I S. 880
Artikel 1 4. SchRegOÄndV Änderung der Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung
... wiedergegeben wird. Erforderlichenfalls können Anlagebogen verwendet werden. § 37 Absatz 3 und 4 sowie § 38 Absatz 2 Satz 3 sind anzuwenden. (2) Sind nach der ...
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