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Zitierungen von § 70 SchRegDV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 70 SchRegDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SchRegDV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 73f SchRegDV (vom 13.07.2017)
... aus der elektronischen Registerakte im automatisierten Verfahren gelten die §§ 68 bis 70 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs
G. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2208
Artikel 30 EAkteJEG Änderung der Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung
... aus der elektronischen Registerakte im automatisierten Verfahren gelten die §§ 68 bis 70 entsprechend. § 73g Kann der Inhalt der elektronischen Registerakte ...
Gesetz zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften (ERVGBG)
G. v. 11.08.2009 BGBl. I S. 2713
Artikel 4 ERVGBG Änderungen sonstigen Bundesrechts
... „§ 141" durch die Angabe „§ 148" ersetzt. 2. § 70 wird wie folgt gefasst: „§ 70 Im Übrigen gelten die ... 148" ersetzt. 2. § 70 wird wie folgt gefasst: „§ 70 Im Übrigen gelten die §§ 82 bis 84 der Grundbuchverfügung ...
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