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§ 1 - Feuerbrandverordnung (FeuerbrandV k.a.Abk.)

§ 1



Im Sinne dieser Verordnung sind

1.
Feuerbrand: die durch den Erreger Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al. hervorgerufene Krankheit der Pflanzen folgender Gattungen (Wirtspflanzen):

Amelanchier Medik.Felsenbirne
Chaenomeles Lindl.Zier- oder Scheinquitte
Cotoneaster Ehrh.Zwergmispel
Crataegus L.Weiß- und Rotdorn
Cydonia Mill.Quitte
Malus Mill.Apfel
Pyracantha M. Roem.Feuerdorn
Pyrus L.Birne
Sorbus L.Eberesche
Stranvaesia Lindl.Stranvaesie;


2.
hochanfällige Wirtspflanzen: Wirtspflanzen, deren Arten oder Sorten besonders anfällig für den Feuerbrand sind; das Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, gibt Wirtspflanzen im Bundesanzeiger bekannt, die sie als hochanfällig ansieht.





 

Frühere Fassungen von § 1 Feuerbrandverordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2008Artikel 3 Gesetz zur Neuordnung der Ressortforschung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
vom 13.12.2007 BGBl. I S. 2930

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 1 Feuerbrandverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 FeuerbrandV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FeuerbrandV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuordnung der Ressortforschung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
G. v. 13.12.2007 BGBl. I S. 2930
Artikel 3 LwForschNOG Änderung sonstiger Vorschriften
... ersetzt. § 5 Änderung der Feuerbrandverordnung In § 1 Nr. 2 der Feuerbrandverordnung vom 20. Dezember 1985 (BGBl. I S. 2551), die zuletzt durch Artikel ...