Im Sinne dieser Verordnung sind
- 1.
- Feuerbrand: die durch den Erreger Erwinia amylovora (Burrill) Winslow et al. hervorgerufene Krankheit der Pflanzen folgender Gattungen (Wirtspflanzen):
Amelanchier Medik. | Felsenbirne |
Chaenomeles Lindl. | Zier- oder Scheinquitte |
Cotoneaster Ehrh. | Zwergmispel |
Crataegus L. | Weiß- und Rotdorn |
Cydonia Mill. | Quitte |
Malus Mill. | Apfel |
Pyracantha M. Roem. | Feuerdorn |
Pyrus L. | Birne |
Sorbus L. | Eberesche |
Stranvaesia Lindl. | Stranvaesie; |
- 2.
- hochanfällige Wirtspflanzen: Wirtspflanzen, deren Arten oder Sorten besonders anfällig für den Feuerbrand sind; das Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, gibt Wirtspflanzen im Bundesanzeiger bekannt, die sie als hochanfällig ansieht.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Gesetz zur Neuordnung der Ressortforschung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
G. v. 13.12.2007 BGBl. I S. 2930