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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 18.10.2023 aufgehoben
§ 10 - Feuerbrandverordnung (FeuerbrandV k.a.Abk.)
V. v. 20.12.1985 BGBl. I S. 2551; aufgehoben durch Artikel 5 V. v. 13.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 277
Geltung ab 01.01.1986; FNA: 7823-3-2-13 Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
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Geltung ab 01.01.1986; FNA: 7823-3-2-13 Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
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§ 10
Ordnungswidrig im Sinne des § 68 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a des Pflanzenschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
- 1.
- entgegen § 2 Abs. 1 die Meldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet,
- 1a.
- einer vollziehbaren Anordnung nach § 2 Absatz 2, § 5, § 6 Absatz 1 oder § 7 zuwiderhandelt,
- 2.
- entgegen § 4 Abs. 1 Wirtspflanzen oder Teile von diesen von ihrem Standort entfernt,
- 3.
- entgegen § 4 Abs. 2 Wirtspflanzen oder Teile von diesen ohne Genehmigung aus einem abgegrenzten Gebiet verbringt,
- 3a.
- einer mit einer Genehmigung nach § 6 Absatz 2 oder § 8 Absatz 2 verbundenen vollziehbaren Auflage zuwiderhandelt oder
- 4.
- entgegen § 8 Abs. 1 den Erreger des Feuerbrandes züchtet oder hält oder mit ihm arbeitet.
Text in der Fassung des Artikels 10 Verordnung zur Anpassung von Straf- und Bußgeldvorschriften in pflanzenschutzrechtlichen Verordnungen V. v. 10. Oktober 2012 BGBl. I S. 2113 m.W.v. 17. Oktober 2012
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Frühere Fassungen von § 10 Feuerbrandverordnung
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 17.10.2012 | Artikel 10 Verordnung zur Anpassung von Straf- und Bußgeldvorschriften in pflanzenschutzrechtlichen Verordnungen vom 10.10.2012 BGBl. I S. 2113 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 10 Feuerbrandverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 FeuerbrandV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FeuerbrandV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Anpassung von Straf- und Bußgeldvorschriften in pflanzenschutzrechtlichen Verordnungen
V. v. 10.10.2012 BGBl. I S. 2113
Artikel 10 PflSchRBußGAnpV Änderung der Feuerbrandverordnung
... 10 der Feuerbrandverordnung vom 20. Dezember 1985 (BGBl. I S. 2551), die zuletzt durch Artikel 3 ...
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