§ 7 Werbung für Angebote, für die ein Wertpapier-Informationsblatt zu veröffentlichen ist
(1) Der Anbieter hat bei Angeboten gemäß
§ 4 Absatz 1 Satz 1 und 2 dafür zu sorgen, dass in der Werbung für diese Angebote darauf hingewiesen wird, dass ein Wertpapier-Informationsblatt veröffentlicht wurde oder zur Veröffentlichung ansteht und wo das Wertpapier-Informationsblatt zu erhalten ist.
(2) Der Anbieter hat bei Angeboten nach Absatz 1 dafür zu sorgen, dass die Werbung für diese Angebote klar als solche erkennbar ist.
(3) Der Anbieter hat bei Angeboten nach Absatz 1 dafür zu sorgen, dass die in der Werbung für diese Angebote enthaltenen Informationen weder unrichtig noch irreführend sind und mit den Informationen übereinstimmen, die in einem bereits veröffentlichten Wertpapier-Informationsblatt enthalten sind oder in einem noch zu veröffentlichenden Wertpapier-Informationsblatt enthalten sein müssen.
(4) Der Anbieter hat bei Angeboten nach Absatz 1 dafür zu sorgen, dass alle mündlich oder schriftlich verbreiteten Informationen über diese Angebote, auch wenn sie nicht zu Werbezwecken dienen, mit den im Wertpapier-Informationsblatt enthaltenen Informationen übereinstimmen.
(5) Falls bei Angeboten nach Absatz 1 wesentliche Informationen vom Anbieter oder vom Emittenten offengelegt und mündlich oder schriftlich an einen oder mehrere ausgewählte Anleger gerichtet werden, müssen diese vom Anbieter in das Wertpapier-Informationsblatt oder in eine Aktualisierung des Wertpapier-Informationsblatts gemäß
§ 4 Absatz 8 aufgenommen werden.
Frühere Fassungen von § 7 WpPG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 24 WpPG Bußgeldvorschriften (vom 21.07.2019) ... sicherstellt, dass ein Wertpapier-Informationsblatt zugänglich ist, 7. entgegen § 7 Absatz 1 nicht dafür sorgt, dass ein dort genannter Hinweis erfolgt, 8. entgegen § 7 ... 7 Absatz 1 nicht dafür sorgt, dass ein dort genannter Hinweis erfolgt, 8. entgegen § 7 Absatz 2 nicht dafür sorgt, dass die Werbung klar als solche erkennbar ist, 9. entgegen ... 2 nicht dafür sorgt, dass die Werbung klar als solche erkennbar ist, 9. entgegen § 7 Absatz 3 nicht dafür sorgt, dass eine Information weder unrichtig noch irreführend ist oder eine ... eine Übereinstimmung mit einer dort genannten Information vorliegt, 10. entgegen § 7 Absatz 4 nicht dafür sorgt, dass eine Information mit der im Wertpapier-Informationsblatt enthaltenen ... enthaltenen Information übereinstimmt, oder 11. entgegen § 7 Absatz 5 eine Information in das Wertpapier-Informationsblatt oder in eine Aktualisierung nicht, nicht ...
Zitat in folgenden NormenWertpapierhandelsgesetz (WpHG)
neugefasst durch B. v. 09.09.1998 BGBl. I S. 2708; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 27.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 438
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-UmsG)
G. v. 04.07.2013 BGBl. I S. 1981
Gesetz zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze
G. v. 10.07.2018 BGBl. I S. 1102
Artikel 1 EUProspVOAnpG Änderung des Wertpapierprospektgesetzes ... 3c Einzelanlageschwellen für nicht qualifizierte Anleger". b) Der Angabe zu § 4 wird ein Semikolon und das Wort „Verordnungsermächtigung" angefügt. ... von ihm zu erteilenden Selbstauskunft, höchstens jedoch 10.000 Euro." 5. § 4 wird wie folgt geändert: a) Der Überschrift wird ein Semikolon und das Wort ...
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2010/73/EU und zur Änderung des Börsengesetzes
G. v. 26.06.2012 BGBl. I S. 1375
Artikel 1 ProspRLUGuaÄndG Änderung des Wertpapierprospektgesetzes ... auf die Art des Angebots (1) Sofern sich aus den Absätzen 2 und 3 oder aus § 4 Absatz 1 nichts anderes ergibt, darf der Anbieter Wertpapiere im Inland erst dann öffentlich ... muss der Zulassungsantragsteller einen Prospekt veröffentlichen, sofern sich aus § 4 Absatz 2 nichts anderes ergibt." 5. § 4 wird wie folgt geändert: ... sofern sich aus § 4 Absatz 2 nichts anderes ergibt." 5. § 4 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ...
Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen
G. v. 08.07.2019 BGBl. I S. 1002
Artikel 1 2. EUProspVOAnpG Änderung des Wertpapierprospektgesetzes ... § 6 Einzelanlageschwellen für nicht qualifizierte Anleger § 7 Werbung für Angebote, für die ein Wertpapier-Informationsblatt zu veröffentlichen ... einer Bezugsrechtsemission angeboten werden." 8. Der bisherige § 4 wird § 7 und wird wie folgt gefasst: „§ 7 Werbung für Angebote, für die ... 8. Der bisherige § 4 wird § 7 und wird wie folgt gefasst: „ § 7 Werbung für Angebote, für die ein Wertpapier-Informationsblatt zu veröffentlichen ... 22 Absatz 2 bis 5 und in Kapitel IV der Delegierten Verordnung (EU) 2019/979 sowie diejenigen in § 7 beachtet werden. Besteht ein hinreichend begründeter Verdacht für einen Verstoß ... Dies gilt insbesondere bei hinreichend begründetem Verdacht auf Verstöße gegen § 7 oder gegen Artikel 3, auch in Verbindung mit Artikel 5, oder Artikel 22 Absatz 2 bis 5 und Kapitel ... sicherstellt, dass ein Wertpapier-Informationsblatt zugänglich ist, 7. entgegen § 7 Absatz 1 nicht dafür sorgt, dass ein dort genannter Hinweis erfolgt, 8. entgegen § 7 ... Absatz 1 nicht dafür sorgt, dass ein dort genannter Hinweis erfolgt, 8. entgegen § 7 Absatz 2 nicht dafür sorgt, dass die Werbung klar als solche erkennbar ist, 9. entgegen ... 2 nicht dafür sorgt, dass die Werbung klar als solche erkennbar ist, 9. entgegen § 7 Absatz 3 nicht dafür sorgt, dass eine Information weder unrichtig noch irreführend ist oder eine ... eine Übereinstimmung mit einer dort genannten Information vorliegt, 10. entgegen § 7 Absatz 4 nicht dafür sorgt, dass eine Information mit der im Wertpapier-Informationsblatt enthaltenen ... enthaltenen Information übereinstimmt, oder 11. entgegen § 7 Absatz 5 eine Information in das Wertpapier-Informationsblatt oder in eine Aktualisierung nicht, nicht ...
Artikel 4 2. EUProspVOAnpG Änderung des Börsengesetzes ... und zu diesem Zeitpunkt von der Veröffentlichung eines Prospekts nach § 1 Absatz 2 oder § 4 Absatz 2 des Wertpapierprospektgesetzes in der bis zum 20. Juli 2019 geltenden Fassung abgesehen werden durfte. (11) § ...
Artikel 8 2. EUProspVOAnpG Folgeänderungen ... 3. In § 293 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 Buchstabe a werden die Wörter „ § 7 des Wertpapierprospektgesetzes " durch die Wörter „der Verordnung (EU) 2017/1129 und den Vorgaben in den Kapiteln ...
Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Zitate in aufgehobenen TitelnBörsengesetz (BörsG)
Artikel 1 G. v. 21.06.2002 BGBl. I S. 2010; aufgehoben durch Artikel 14 G. v. 16.07.2007 BGBl. I S. 1330
§ 30 BörsG Zulassungspflicht ... veröffentlicht worden ist, soweit nicht nach § 1 Abs. 2 Nr. 5 oder § 4 Abs. 2 des Wertpapierprospektgesetzes von der Veröffentlichung eines Prospekts abgesehen ...
§ 51 BörsG Zulassungsvoraussetzungen ... § 137 Abs. 3 des Investmentgesetzes veröffentlicht worden ist, soweit nicht nach § 4 Abs. 2 des Wertpapierprospektgesetzes von der Veröffentlichung eines Prospekts abgesehen ...
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