vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 21.12.2024 | Artikel 2 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst sowie zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) 2023/2631 über europäische grüne Anleihen sowie fakultative Offenlegungen zu als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen und zu an Nachhaltigkeitsziele geknüpften Anleihen vom 28.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 377 |