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Zitierungen von § 9 WpPG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 WpPG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WpPG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 10 WpPG Haftung bei sonstigem fehlerhaften Prospekt (vom 21.07.2019)
... die Beurteilung der Wertpapiere wesentliche Angaben unrichtig oder unvollständig, ist § 9 entsprechend anzuwenden mit der Maßgabe, dass 1. bei der Anwendung des § 9 ... § 9 entsprechend anzuwenden mit der Maßgabe, dass 1. bei der Anwendung des § 9 Absatz 1 Satz 1 für die Bemessung des Zeitraums von sechs Monaten anstelle der Einführung der ... Zeitpunkt des ersten öffentlichen Angebots im Inland maßgeblich ist und 2. § 9 Absatz 3 auf diejenigen Emittenten mit Sitz im Ausland anzuwenden ist, deren Wertpapiere auch im Ausland ...
§ 12 WpPG Haftungsausschluss bei fehlerhaftem Prospekt (vom 21.07.2019)
... Nach den §§ 9 oder 10 kann nicht in Anspruch genommen werden, wer nachweist, dass er die Unrichtigkeit oder ... die Unkenntnis nicht auf grober Fahrlässigkeit beruht. (2) Ein Anspruch nach den §§ 9 oder 10 besteht nicht, sofern 1. die Wertpapiere nicht auf Grund des Prospekts erworben ...
§ 16 WpPG Unwirksame Haftungsbeschränkung; sonstige Ansprüche (vom 21.07.2019)
... Eine Vereinbarung, durch die Ansprüche nach den §§ 9 , 10, 11, 14 oder 15 im Voraus ermäßigt oder erlassen werden, ist unwirksam. ...
Zitat in folgenden Normen
Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
neugefasst durch B. v. 09.05.1975 BGBl. I S. 1077; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 07.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 302
§ 95 GVG (vom 07.11.2023)
... 5. auf Grund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb; 6. aus den §§ 9 , 10, 11, 14 und 15 des Wertpapierprospektgesetzes oder den §§ 20 bis 22 des ...
Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetz (WStBG)
Artikel 2 G. v. 17.10.2008 BGBl. I S. 1982, 1986; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 20.12.2021 BGBl. I S. 5247
§ 19 WStBG Veränderung und Beendigung von Rekapitalisierungsmaßnahmen (vom 28.03.2020)
... Angeboten von Finanzinstrumenten erstellt. Der Fonds ist nicht Veranlasser im Sinne des § 9 Absatz 1 des Wertpapierprospektgesetzes . Wird der Fonds auf Grund einer Unrichtigkeit, Unvollständigkeit oder der ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze
G. v. 10.07.2018 BGBl. I S. 1102
Artikel 1 EUProspVOAnpG Änderung des Wertpapierprospektgesetzes
... wie folgt gefasst: „(1) Eine Vereinbarung, durch die Ansprüche nach den §§ 21 , 22, 22a, 24 oder 24a im Voraus ermäßigt oder erlassen werden, ist unwirksam." ...
Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen
G. v. 08.07.2019 BGBl. I S. 1002
Artikel 1 2. EUProspVOAnpG Änderung des Wertpapierprospektgesetzes
... bei Wertpapier-Informationsblättern § 8 Prospektverantwortliche § 9 Haftung bei fehlerhaftem Börsenzulassungsprospekt § 10 Haftung bei sonstigem ... für den Inhalt des Prospekts zu übernehmen." 12. § 21 wird § 9 und Absatz 4 wird wie folgt gefasst: „(4) Einem Prospekt stehen Dokumente ... (EU) 2017/1129" ersetzt und wird die Angabe „§ 21" durch die Angabe „ § 9 " ersetzt. b) In den Nummern 1 und 2 wird jeweils die Angabe „§ ... In den Nummern 1 und 2 wird jeweils die Angabe „§ 21" durch die Angabe „ § 9 " ersetzt. 14. § 22a wird § 11 und in Absatz 1 wird jeweils die Angabe ... a) In Absatz 1 wird die Angabe „§§ 21 oder 22" durch die Angabe „ §§ 9 oder 10" ersetzt. b) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) In ... Satzteil vor Nummer 1 wird die Angabe „§§ 21 oder 22" durch die Angabe „ §§ 9 oder 10" ersetzt. bb) Nummer 5 wird wie folgt gefasst: „5. ... 1 wird die Angabe „§§ 21, 22, 22a, 24 oder 24a" durch die Angabe „ §§ 9 , 10, 11, 14 oder 15" ersetzt. 20. Abschnitt 7 wird Abschnitt 4. 21. ...
Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz (WStFG)
G. v. 27.03.2020 BGBl. I S. 543
Artikel 2 WStFG Änderung des Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes
... oder Angeboten von Finanzinstrumenten erstellt. Der Fonds ist nicht Veranlasser im Sinne des § 9 Absatz 1 des Wertpapierprospektgesetzes . Wird der Fonds auf Grund einer Unrichtigkeit, Unvollständigkeit oder der mangelnden ...
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