Zitat in folgenden NormenWertpapierhandelsgesetz (WpHG)
neugefasst durch B. v. 09.09.1998 BGBl. I S. 2708; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 27.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 438
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze
G. v. 10.07.2018 BGBl. I S. 1102
Artikel 1 EUProspVOAnpG Änderung des Wertpapierprospektgesetzes ... an die Bundesanstalt; Frist und Form der Veröffentlichung § 3c Einzelanlageschwellen für nicht qualifizierte Anleger". b) Der Angabe zu ... zu berechnen ist." 4. Nach § 3 werden die folgenden §§ 3a bis 3c eingefügt: „§ 3a Wertpapier-Informationsblatt; ... ohne Zugangsbeschränkung für jedermann zugänglich ist. § 3c Einzelanlageschwellen für nicht qualifizierte Anleger Unbeschadet der Vorgaben in ...
Artikel 5 EUProspVOAnpG Weitere Änderungen des Wertpapierhandelsgesetzes ... 65a Selbstauskunft bei der Vermittlung des Vertragsabschlusses über Wertpapiere im Sinne des § 3c des Wertpapierprospektgesetzes ". 2. § 64 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) Satz 1 wird ... 65a Selbstauskunft bei der Vermittlung des Vertragsschlusses über Wertpapiere im Sinne des § 3c des Wertpapierprospektgesetzes (1) Ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen hat vor der Vermittlung des ... hat vor der Vermittlung des Vertragsschlusses über Wertpapiere im Sinne des § 3c des Wertpapierprospektgesetzes von dem nicht qualifizierten Anleger eine Selbstauskunft über dessen Vermögen oder ... Wertpapierdienstleistungsunternehmen darf einen Vertragsschluss über Wertpapiere im Sinne des § 3c des Wertpapierprospektgesetzes nur vermitteln, wenn es geprüft hat, dass der Gesamtbetrag der Wertpapiere, die von dem nicht ...
Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen
G. v. 08.07.2019 BGBl. I S. 1002
Artikel 1 2. EUProspVOAnpG Änderung des Wertpapierprospektgesetzes ... an die Bundesanstalt; Frist und Form der Veröffentlichung § 6 Einzelanlageschwellen für nicht qualifizierte Anleger § 7 Werbung für ... Verordnung (EU) 2017/1129 gelten entsprechend." angefügt. 7. § 3c wird § 6 und wird wie folgt geändert: a) In dem Satzteil vor Nummer 1 werden die ...
Artikel 8 2. EUProspVOAnpG Folgeänderungen ... L 168 vom 30.6.2017, S. 12)" ersetzt. b) In Satz 2 werden die Wörter „ § 6 Abs. 3 des Wertpapierprospektgesetzes " durch die Wörter „Artikel 8 Absatz 5 Unterabsatz 1 der Verordnung (EU) ...
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