interne Verweise§ 20 WpPG Sofortige Vollziehung (vom 21.12.2024) ... Wirkung haben 1. Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Maßnahmen nach den §§ 18 , 18a und 25 sowie 2. Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Androhung oder ...
§ 24 WpPG Bußgeldvorschriften (vom 21.07.2019) ... wer vorsätzlich oder fahrlässig einer vollziehbaren Anordnung nach 1. § 18 Absatz 2 Nummer 1, Absatz 4 Satz 1 Nummer 5 oder 6, Satz 2 Nummer 2, Satz 3 Nummer 2 oder Satz 4 Nummer 1, Absatz 5 Satz 2 Nummer 2 oder Absatz 10 Satz 1 oder 2. § 18 Absatz 2 Nummer 2, Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 bis 3 oder 4, Satz 2 ... 3 Nummer 2 oder Satz 4 Nummer 1, Absatz 5 Satz 2 Nummer 2 oder Absatz 10 Satz 1 oder 2. § 18 Absatz 2 Nummer 2, Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 bis 3 oder 4, Satz 2 Nummer 1, Satz 3 Nummer 1 oder Satz 4 Nummer 2 oder Absatz 5 Satz 2 Nummer 1 zuwiderhandelt. (3) Ordnungswidrig handelt, wer gegen die Verordnung (EU) ...
Zitat in folgenden NormenFinanzdienstleistungsaufsichtsgebührenverordnung (FinDAGebV)
V. v. 02.09.2021 BGBl. I S. 4077; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 27.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 438
Anlage FinDAGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis (vom 01.07.2024) ... 3.9 Untersagung eines öffentlichen Angebots ( § 18 Absatz 4 Satz 1, 2 oder 3 WpPG ) nach Zeitaufwand 3.10 Anordnung, dass ein ... 3.10 Anordnung, dass ein öffentliches Angebot nach § 18 Absatz 4 Satz 4 WpPG für höchstens zehn Tage oder nach § 18 Absatz 7 zweiter Halbsatz ... Angebot nach § 18 Absatz 4 Satz 4 WpPG für höchstens zehn Tage oder nach § 18 Absatz 7 zweiter Halbsatz zweite Variante WpPG auszusetzen ist nach Zeitaufwand ... ist nach Zeitaufwand 3.11 Untersagung der Werbung ( § 18 Absatz 5 Satz 2 zweiter Halbsatz erste Variante WpPG) nach Zeitaufwand 3.12 Anordnung, ... dass die Werbung für jeweils zehn aufeinanderfolgende Tage auszusetzen ist ( § 18 Absatz 5 Satz 2 zweiter Halbsatz zweite Variante WpPG) nach Zeitaufwand 3.13 Anordnung, ... Anordnung, dass ein öffentliches Angebot zu beschränken ist ( § 18 Absatz 7 zweiter Halbsatz dritte Variante WpPG) nach Zeitaufwand 3.14 Anordnung ...
Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung (VermVerkProspV)
V. v. 16.12.2004 BGBl. I S. 3464; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 18.08.2021 BGBl. I S. 3917
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Wertpapierprospektgebührenverordnung
V. v. 06.12.2010 BGBl. I S. 1826
Artikel 1 1. WpPGebVÄndV ... 9.750 12 Untersagung eines öffentlichen Angebots (§ 21 Abs. 4 Satz 1 WpPG) 4.000 13 Anordnung, dass ein ... dass ein öffentliches Angebot für höchstens zehn Tage auszusetzen ist (§ 21 Abs. 4 Satz 2 WpPG) 2.500 ...
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst sowie zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) 2023/2631 über europäische grüne Anleihen sowie fakultative Offenlegungen zu als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen und zu an Nachhaltigkeitsziele geknüpften Anleihen
G. v. 28.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 377
Artikel 2 FPStatGuaÄndG Änderung des Wertpapierprospektgesetzes ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 18 wird wie folgt gefasst: „§ 18 Befugnisse der Bundesanstalt im Hinblick auf ... geändert: a) Die Angabe zu § 18 wird wie folgt gefasst: „ § 18 Befugnisse der Bundesanstalt im Hinblick auf die Vorgaben der Verordnung (EU) 2017/1129 und dieses ... der Verordnung (EU) 2017/1129 und dieses Gesetzes". b) Nach der Angabe zu § 18 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 18a Befugnisse der Bundesanstalt ... „Originator" oder „Verbriefungszweckgesellschaft"." 4. In § 18 wird die Überschrift wie folgt gefasst: „§ 18 Befugnisse der ... 4. In § 18 wird die Überschrift wie folgt gefasst: „ § 18 Befugnisse der Bundesanstalt im Hinblick auf die Vorgaben der Verordnung (EU) 2017/1129 und dieses ... auf die Vorgaben der Verordnung (EU) 2017/1129 und dieses Gesetzes". 5. Nach § 18 wird folgender § 18a eingefügt: „§ 18a Befugnisse der ... 2017/1129 fallen." 6. In § 20 Nummer 1 werden die Wörter „nach den §§ 18 und 25" durch die Wörter „nach den §§ 18, 18a und 25" ersetzt. ... die Wörter „nach den §§ 18 und 25" durch die Wörter „nach den §§ 18 , 18a und 25" ersetzt. 7. Dem § 21 wird folgender Absatz 3 angefügt: ...
Gesetz zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze
G. v. 10.07.2018 BGBl. I S. 1102
Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts
G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2481
Artikel 6 VermAnlGEG Änderung des Wertpapierprospektgesetzes ... die folgenden Angaben ersetzt: „Abschnitt 6 Prospekthaftung § 21 Haftung bei fehlerhaftem Börsenzulassungsprospekt § 22 Haftung bei sonstigem ... Abschnitt 6 eingefügt: „Abschnitt 6 Prospekthaftung § 21 Haftung bei fehlerhaftem Börsenzulassungsprospekt (1) Der Erwerber von ... die Beurteilung der Wertpapiere wesentliche Angaben unrichtig oder unvollständig, ist § 21 entsprechend anzuwenden mit der Maßgabe, dass 1. bei der Anwendung des § 21 ... 21 entsprechend anzuwenden mit der Maßgabe, dass 1. bei der Anwendung des § 21 Absatz 1 Satz 1 für die Bemessung des Zeitraums von sechs Monaten anstelle der ... des ersten öffentlichen Angebots im Inland maßgeblich ist und 2. § 21 Absatz 3 auf diejenigen Emittenten mit Sitz im Ausland anzuwenden ist, deren Wertpapiere auch im ... angeboten werden. § 23 Haftungsausschluss (1) Nach den §§ 21 oder 22 kann nicht in Anspruch genommen werden, wer nachweist, dass er die Unrichtigkeit oder ... nicht auf grober Fahrlässigkeit beruht. (2) Ein Anspruch nach den §§ 21 oder 22 besteht nicht, sofern 1. die Wertpapiere nicht auf Grund des Prospekts ... Ansprüche (1) Eine Vereinbarung, durch die Ansprüche nach §§ 21 , 23 oder 24 im Voraus ermäßigt oder erlassen werden, ist unwirksam. (2) ... 5. Der bisherige Abschnitt 6 wird der Abschnitt 7. 6. § 21 wird § 26 und in Absatz 7 wird die Angabe „§ 23" durch die Angabe ... § 30. 10. § 26 wird § 31 und in Nummer 1 wird die Angabe „§ 21 " durch die Angabe „§ 26" ersetzt. 11. Der bisherige Abschnitt 7 ... § 30 wird § 35 und in Absatz 2 in den Nummern 1 und 2 jeweils die Angabe „§ 21 " durch die Angabe „§ 26" ersetzt. 14. Der bisherige § 31 wird ...
Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen
G. v. 08.07.2019 BGBl. I S. 1002
Artikel 1 2. EUProspVOAnpG Änderung des Wertpapierprospektgesetzes ... Behörde und Verfahren § 17 Zuständige Behörde § 18 Befugnisse der Bundesanstalt § 19 Verschwiegenheitspflicht § 20 ... Verordnung (EU) 2017/1129 in der jeweils geltenden Fassung." 22. § 26 wird § 18 und wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden nach den Wörtern ... 1 wird die Angabe „§ 15 Abs. 6 und § 26" durch die Wörter „den §§ 18 und 25" ersetzt. 26. Abschnitt 8 wird Abschnitt 5. 27. Nach der ... wer vorsätzlich oder fahrlässig einer vollziehbaren Anordnung nach 1. § 18 Absatz 2 Nummer 1, Absatz 4 Satz 1 Nummer 5 oder 6, Satz 2 Nummer 2, Satz 3 Nummer 2 oder Satz 4 Nummer 1, Absatz 5 Satz 2 Nummer 2 oder Absatz 10 Satz 1 oder 2. § 18 Absatz 2 Nummer 2, Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 bis 3 oder 4, Satz 2 ... Nummer 2 oder Satz 4 Nummer 1, Absatz 5 Satz 2 Nummer 2 oder Absatz 10 Satz 1 oder 2. § 18 Absatz 2 Nummer 2, Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 bis 3 oder 4, Satz 2 Nummer 1, Satz 3 Nummer 1 oder Satz 4 Nummer 2 oder Absatz 5 Satz 2 Nummer 1 zuwiderhandelt. (3) Ordnungswidrig handelt, wer gegen die Verordnung (EU) ...
Kleinanlegerschutzgesetz
G. v. 03.07.2015 BGBl. I S. 1114, 2017 I 3768; zuletzt geändert durch Artikel 23 G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693
Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Vermögensanlagengesetz
V. v. 18.08.2021 BGBl. I S. 3917
Artikel 1 VermAnlVÄndV Änderung der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung ... die Wörter „und über Untersagungen des öffentlichen Angebots gemäß § 18 Absatz 4 des Wertpapierprospektgesetzes oder § 18 des Vermögensanlagengesetzes" eingefügt. 5. § 9 ... die Wörter „und über Untersagungen des öffentlichen Angebots gemäß § 18 Absatz 4 des Wertpapierprospektgesetzes oder § 18 des Vermögensanlagengesetzes" eingefügt. b) Folgender ...
Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG)
G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Zitate in aufgehobenen TitelnWertpapierprospektgebührenverordnung (WpPGebV)
V. v. 29.06.2005 BGBl. I S. 1875; aufgehoben durch Artikel 4 Abs. 53 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666; dieses geändert durch Artikel 3 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182
Anlage WpPGebV (zu § 2) Gebührenverzeichnis (vom 21.07.2019) ... 55 1.3 Untersagung eines öffentlichen Angebots ( § 18 Absatz 4 Satz 1 und 2 WpPG ) 4.000 1.4 Anordnung, dass ein öffentliches Angebot ... 1.4 Anordnung, dass ein öffentliches Angebot nach § 18 Absatz 4 Satz 4 WpPG für höchs- tens zehn Tage oder nach § 18 Absatz 7 zweiter Halbsatz zweite ... Angebot nach § 18 Absatz 4 Satz 4 WpPG für höchs- tens zehn Tage oder nach § 18 Absatz 7 zweiter Halbsatz zweite Variante WpPG aus- zusetzen ist 2.500 ... zusetzen ist 2.500 1.5 Untersagung der Werbung ( § 18 Absatz 5 Satz 2 zweiter Halbsatz erste Variante WpPG) 2.000 1.6 Anordnung, dass die Werbung ... dass die Werbung für jeweils zehn aufeinanderfolgende Tage auszusetzen ist ( § 18 Absatz 5 Satz 2 zweiter Halbsatz zweite Variante WpPG) 1.250 1.7 Anordnung, dass ein ... dass ein öffentliches Angebot zu beschränken ist ( § 18 Absatz 7 zweiter Halbsatz dritte Variante WpPG) 2.500 1.8 Hinterlegung der ... 84 1.10 Übermittlung einer Bescheinigung im Sinne des § 18 Absatz 1 WpPG in der bis zum 20. Juli 2019 geltenden Fassung über die Billigung des Prospekts für ... an dessen zuständige Behörde eine solche Bescheinigung übermittelt wird ( § 18 Absatz 1 Satz 1 , auch in Verbindung mit Absatz 2 WpPG in der bis zum 20. Juli 2019 geltenden Fassung) ...
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