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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.03.2010 aufgehoben
§ 4 - Alkoholverordnung (AlkoV k.a.Abk.)
V. v. 28.11.1979 BGBl. I S. 2001; aufgehoben durch Artikel 9 Abs. 4 Nr. 6 V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262
Geltung ab 01.01.1980; FNA: 612-7-7 Verbrauchsteuern und Monopole
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Geltung ab 01.01.1980; FNA: 612-7-7 Verbrauchsteuern und Monopole
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§ 4 Probenentnahme
Wer Waren, die der Branntweinsteuer unterliegen können, herstellt, befördert, lagert, weiterverarbeitet oder vertreibt, hat den Abfertigungsbeamten und den mit der Steueraufsicht betrauten Amtsträgern auf ihr Verlangen zur Bestimmung der Alkoholart, des Alkoholgehalts oder des Gehalts an Nebenbestandteilen unentgeltlich Proben der Waren zu überlassen. Auf Verlangen ist eine Empfangsbescheinigung auszustellen.
Text in der Fassung des Artikels 4 Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen sowie der Brennereiordnung G. v. 19. März 2008 BGBl. I S. 450 m.W.v. 1. April 2008
Frühere Fassungen von § 4 Alkoholverordnung
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.04.2008 | Artikel 4 Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen sowie der Brennereiordnung vom 19.03.2008 BGBl. I S. 450 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 4 Alkoholverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 AlkoV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AlkoV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen sowie der Brennereiordnung
G. v. 19.03.2008 BGBl. I S. 450
Artikel 4 VStuBrennOÄndV Änderung der Alkoholverordnung
... Wort Äthanol" durch das Wort Ethanol" ersetzt. 7. In § 4 Satz 1 und § 5 werden jeweils die Wörter einer Branntweinabgabe" durch die ...
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