Änderung § 6 Alkoholverordnung vom 01.04.2008

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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§ 6 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.04.2008 geltenden Fassung
§ 6 n.F. (neue Fassung)
in der am 01.04.2008 geltenden Fassung
durch Artikel 4 G. v. 19.03.2008 BGBl. I S. 450

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 6 Aufhebung von Vorschriften


(Text neue Fassung)

§ 6 (aufgehoben)


vorherige Änderung

§ 3 der Ausführungsbestimmungen (Grundbestimmungen) zum Gesetz über das Branntweinmonopol in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 612-7-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch § 5 der Verordnung vom 11. Januar 1979 (BGBl. I S. 73), wird aufgehoben.



 



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