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§ 35 - Umstellungsgesetz (UmstG k.a.Abk.)
G. v. 20.06.1948 WiGBl. Beil. Nr. 5 S. 13; zuletzt geändert durch Artikel 9 Nr. 1 G. v. 20.12.1982 BGBl. I S. 1857
Geltung ab 27.06.1948; FNA: 7601-0 Umstellungsrecht
Geltung ab 27.06.1948; FNA: 7601-0 Umstellungsrecht
§ 35 Inkrafttreten
Text amerikanisches Kontrollgebiet:
Dieses Gesetz tritt in den Ländern Bayern, Bremen, Hessen und Württemberg-Baden am 27. Juni 1948 in Kraft.
IM AUFTRAGE DER MILITÄRREGIERUNG
Text britisches Kontrollgebiet:
Dieses Gesetz tritt am 27. Juni 1948 in Kraft.
IM AUFTRAGE DER MILITÄRREGIERUNG
Text französisches Kontrollgebiet:
Diese Verordnung tritt am 27. Juni 1948 in Kraft. Sie ist im Amtsblatt des französischen Oberkommandos in Deutschland zu veröffentlichen und als Gesetz auszuführen.
Dieses Gesetz tritt in den Ländern Bayern, Bremen, Hessen und Württemberg-Baden am 27. Juni 1948 in Kraft.
IM AUFTRAGE DER MILITÄRREGIERUNG
Text britisches Kontrollgebiet:
Dieses Gesetz tritt am 27. Juni 1948 in Kraft.
IM AUFTRAGE DER MILITÄRREGIERUNG
Text französisches Kontrollgebiet:
Diese Verordnung tritt am 27. Juni 1948 in Kraft. Sie ist im Amtsblatt des französischen Oberkommandos in Deutschland zu veröffentlichen und als Gesetz auszuführen.
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