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Anlage 4 - Zusatzstoff-Zulassungsverordnung (ZZulV)

Artikel 1 V. v. 29.01.1998 BGBl. I S. 230, 231; aufgehoben durch Artikel 8 V. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1362
Geltung ab 06.02.1998; FNA: 2125-40-71 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Anlage 4 (zu § 5 Abs. 1 und § 7) Begrenzt zugelassene Zusatzstoffe



(siehe BGBl. I 2000 S. 1521)



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Frühere Fassungen von Anlage 4 ZZulV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.06.2012Artikel 3 Zweite Verordnung zur Änderung der Fruchtsaftverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften
vom 21.05.2012 BGBl. I S. 1201
aktuell vorher 01.04.2011Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen
vom 28.03.2011 BGBl. I S. 530
aktuell vorher 15.02.2008Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen
vom 30.01.2008 BGBl. I S. 132
aktuellvor 15.02.2008früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 4 ZZulV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 ZZulV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZZulV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 ZZulV Andere Zusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel (vom 01.04.2011)
... Die in den Anlagen 3, 4 und 5 aufgeführten Zusatzstoffe sind für die dort genannten Lebensmittel zu den in ...
§ 7 ZZulV Höchstmengenfestsetzungen (vom 26.02.2011)
... Bei dem Herstellen oder Behandeln von Lebensmitteln, die in den Anlagen 1 bis 6a aufgeführt und die dazu bestimmt sind, in den Verkehr gebracht zu werden, dürfen ...
§ 8 ZZulV Verwendung von Lebensmitteln mit Zusatzstoffen (vom 20.07.2007)
... werden, für die diese Zusatzstoffe nicht zugelassen sind. Dies gilt nicht für in Anlage 4 Teil A Nr. 1 bis 13 aufgeführte Lebensmittel. (5) Zusatzstoffe, die in einem ...
 
Zitat in folgenden Normen

Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung (FrSaftErfrischGetrV)
V. v. 24.05.2004 BGBl. I S. 1016; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 26.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 115
§ 10 FrSaftErfrischGetrV Änderung der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung (vom 01.06.2012)
... im Sinne der Fruchtsaftverordnung sowie Gemüsesaft". 2. In Anlage 4 Teil C Spalte 1 werden a) das Wort "Fruchtsaft-Verordnung" jeweils durch das ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen
V. v. 28.03.2011 BGBl. I S. 530
Artikel 1 3. ZZulVuaÄndV Änderung der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung
... Flüssigteekonzentrat ist Dimethyldicarbonat (E 242) zugelassen." 2. Anlage 4 wird wie folgt geändert: a) Teil B wird wie folgt geändert: aa) ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Fruchtsaftverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften
V. v. 21.05.2012 BGBl. I S. 1201
Artikel 3 2. FrSaftVuaÄndV Änderung der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung
... „Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung" ersetzt. 2. In Anlage 4 Teil C Spalte 1 wird in den Positionen „Fruchtsäfte", „Ananassaft", ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen
V. v. 30.01.2008 BGBl. I S. 132
Artikel 1 2. ZZulVuaÄndV Änderung der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung
... b) in Spalte 2 das Wort „Erythrit" angefügt. 3. Anlage 4 wird wie folgt geändert: a) Teil A wird wie folgt geändert: aa) ...
Artikel 6 2. ZZulVuaÄndV Änderung der Weinverordnung
... Herstellung verwendet werden dürfen, nur die nach § 5 in Verbindung mit den Anlagen 3 bis 5 der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung zugelassenen Stoffe unter den dort festgelegten ... die Wörter „, § 7 in Verbindung mit den Anlagen 3 bis 5 der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung" eingefügt. 2. § 13a wird wie ...

Zweite Verordnung zur Änderung zusatzstoffrechtlicher Vorschriften
V. v. 10.07.2007 BGBl. I S. 1399
Artikel 1 2. ZusStRÄndV Änderung der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung
...  3. In § 7 Abs. 1 Satz 1 werden a) die Angabe „Anlagen 1 bis 6" durch die Angabe „Anlagen 1 bis 6a" und b) die Angabe „und ... 1 werden a) die Angabe „Anlagen 1 bis 6" durch die Angabe „Anlagen 1 bis 6a" und b) die Angabe „und § 6" durch die Angabe „, ...