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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 08.06.2021 aufgehoben
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Anlage 6 - Zusatzstoff-Zulassungsverordnung (ZZulV)
Artikel 1 V. v. 29.01.1998 BGBl. I S. 230, 231; aufgehoben durch Artikel 8 V. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1362
Geltung ab 06.02.1998; FNA: 2125-40-71 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Geltung ab 06.02.1998; FNA: 2125-40-71 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Anlage 6 (zu § 6 und § 7) In Säuglings- und Kleinkindernahrung zugelassene Zusatzstoffe
(siehe BGBl. I 2000 S. 1545)
Text in der Fassung des Artikels 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen V. v. 28. März 2011 BGBl. I S. 530 m.W.v. 1. April 2011
Frühere Fassungen von Anlage 6 ZZulV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.04.2011 | Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen vom 28.03.2011 BGBl. I S. 530 |
aktuell vorher | 15.02.2008 | Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen vom 30.01.2008 BGBl. I S. 132 |
aktuell | vor 15.02.2008 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 6 ZZulV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 6 ZZulV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ZZulV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 6 ZZulV Zusatzstoffe für Säuglings- und Kleinkindernahrung
... in Anlage 6 aufgeführten Zusatzstoffe sind für die dort genannten Lebensmittel zu den in Anlage 7 ...
§ 7 ZZulV Höchstmengenfestsetzungen (vom 26.02.2011)
... Bei dem Herstellen oder Behandeln von Lebensmitteln, die in den Anlagen 1 bis 6a aufgeführt und die dazu bestimmt sind, in den Verkehr gebracht zu werden, dürfen ...
§ 8 ZZulV Verwendung von Lebensmitteln mit Zusatzstoffen (vom 20.07.2007)
... 1 bis 5 gelten nicht für Säuglings- und Kleinkindernahrung, sofern in Anlage 6 nichts anderes bestimmt ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Dritte Verordnung zur Änderung der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen
V. v. 28.03.2011 BGBl. I S. 530
Artikel 1 3. ZZulVuaÄndV Änderung der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung
... aus Carnosol und Carnosolsäure)". 4. In Anlage 6 Teil D wird nach der Position „E 334 bis E 575" folgende Position eingefügt: ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Verordnungen
V. v. 30.01.2008 BGBl. I S. 132
Artikel 1 2. ZZulVuaÄndV Änderung der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung
... TBHQ, BHA und BHT sind die Einzelmengen prozentual zu reduzieren." 5. Anlage 6 Teil D wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden die Wörter ... die Wörter Getreidebeikost und andere Beikost" ersetzt. 6. In Anlage 6 Teil E wird nach der Position E 472c" folgende Position eingefügt: ...
Zweite Verordnung zur Änderung zusatzstoffrechtlicher Vorschriften
V. v. 10.07.2007 BGBl. I S. 1399
Artikel 1 2. ZusStRÄndV Änderung der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung
... 3. In § 7 Abs. 1 Satz 1 werden a) die Angabe Anlagen 1 bis 6 " durch die Angabe Anlagen 1 bis 6a" und b) die Angabe und § ... 1 werden a) die Angabe Anlagen 1 bis 6" durch die Angabe Anlagen 1 bis 6a" und b) die Angabe und § 6" durch die Angabe , ... 5" durch die Angabe der §§ 5 und 6a" ersetzt. 5. Nach Anlage 6 wird folgende Anlage 6a eingefügt: Anlage 6a (zu § 6a) Zusatzstoffe, ...
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