interne Verweise§ 13 5. VermBG Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage (vom 01.01.2024) ... in § 3 Absatz 3 genannten Gläubiger in die Datenübermittlung nach Maßgabe des § 15 Absatz 1 Satz 2 und 3 eingewilligt hat und sein Einkommen die Grenze von 40.000 Euro oder bei einer Zusammenveranlagung ...
§ 17 5. VermBG Anwendungsvorschriften (vom 06.12.2024) ... (8) § 8 Abs. 5, § 13 Abs. 5 Satz 1 und 2, § 14 Abs. 4 Satz 4 Buchstabe b und § 15 Abs. 1 Nr. 3 in der Fassung des Artikels 7 des Gesetzes vom 29. Juli 2008 (BGBl. I S. 1509) sind erstmals ... teilt den Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung der §§ 13 und 14 Absatz 4 sowie des § 15 in der Fassung des Artikels 18 des Gesetzes vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1809) durch ein im ... mit. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die §§ 13 und 14 Absatz 4 sowie der § 15 in der Fassung des Artikels 13 des Gesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2592) weiter ... (16) Zur Abwicklung von Verträgen, die vor dem 25. Mai 2018 unter den Voraussetzungen des § 15 Absatz 1 Satz 4 in der am 30. Juni 2013 geltenden Fassung abgeschlossen wurden, sind das Unternehmen, das Institut ... der in § 3 Absatz 3 genannte Gläubiger verpflichtet, die Daten nach Maßgabe des § 15 Absatz 1 Satz 1 zu übermitteln, es sei denn, der Arbeitnehmer hat der Datenübermittlung schriftlich ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotStammnormen
Fünftes Vermögensbildungsgesetz-Durchführungsverordnung (VermBDV)V. v. 20.12.1994 BGBl. I S. 3904; zuletzt geändert durch Artikel 10 V. v. 12.07.2017 BGBl. I S. 2360
Sonstige
Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen und weiterer VorschriftenV. v. 22.12.2014 BGBl. I S. 2392
Vierte Verordnung zur Änderung steuerlicher VerordnungenV. v. 12.07.2017 BGBl. I S. 2360
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAmtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG)
G. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1809, II S. 1120
Artikel 18 AmtshilfeRLUmsG Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes ... 3 Absatz 3 genannten Gläubiger in die Datenübermittlung nach Maßgabe des § 15 Absatz 1 Satz 2 und 3 eingewilligt hat und sein Einkommen folgende Grenzen nicht ... der Mitteilung über die Änderung des Prämienanspruchs." 6. § 15 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 15 Elektronische Vermögensbildungsbescheinigung, Verordnungsermächtigungen, Haftung, ...
Eigenheimrentengesetz (EigRentG)
G. v. 29.07.2008 BGBl. I S. 1509
Artikel 7 EigRentG Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes ... Januar 2009 oder nach dem 31. Dezember 2008 abgeschlossen worden ist,". 4. § 15 Abs. 1 Nr. 3 wird wie folgt gefasst: 3. entweder das Ende der für die ... § 8 Abs. 5, § 13 Abs. 5 Satz 1 und 2, § 14 Abs. 4 Satz 4 Buchstabe b und § 15 Abs. 1 Nr. 3 in der Fassung des Artikels 7 des Gesetzes vom 29. Juli 2008 (BGBl. I S. 1509) sind ...
Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1679
Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz
G. v. 07.03.2009 BGBl. I S. 451
Artikel 2 MiKapBG Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes ... der jeweils geltenden Fassung,". c) In Buchstabe f wird die Angabe „§ 15 Abs. 1 Nr. 2" durch die Angabe „§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2" ersetzt. ... In Buchstabe f wird die Angabe „§ 15 Abs. 1 Nr. 2" durch die Angabe „§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2" ersetzt. 2. In § 4 Abs. 4 Nr. 4 zweiter Halbsatz wird ...
Steuerbürokratieabbaugesetz
G. v. 20.12.2008 BGBl. I S. 2850
Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG)
G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Artikel 111 2. DSAnpUG-EU Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes ... Juli 2016 (BGBl. I S. 1679) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 15 Absatz 1 Satz 4 bis 6 wird aufgehoben. 2. Dem § 17 wird folgender Absatz 16 angefügt: ... Zur Abwicklung von Verträgen, die vor dem 25. Mai 2018 unter den Voraussetzungen des § 15 Absatz 1 Satz 4 in der am 30. Juni 2013 geltenden Fassung abgeschlossen wurden, sind das Unternehmen, das Institut ... der in § 3 Absatz 3 genannte Gläubiger verpflichtet, die Daten nach Maßgabe des § 15 Absatz 1 Satz 1 zu übermitteln, es sei denn, der Arbeitnehmer hat der Datenübermittlung schriftlich ...
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