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§ 2 - Mineral- und Tafelwasser-Verordnung (Min/TafelWV k.a.Abk.)
V. v. 01.08.1984 BGBl. I S. 1036; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 20.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 159
Geltung ab 03.08.1984; FNA: 2125-40-33 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Geltung ab 03.08.1984; FNA: 2125-40-33 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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§ 2 Begriffsbestimmung
§ 2 wird in 6 Vorschriften zitiert
Natürliches Mineralwasser ist Wasser, das folgende besondere Anforderungen erfüllt:
- 1.
- Es hat seinen Ursprung in unterirdischen, vor Verunreinigungen geschützten Wasservorkommen und wird aus einer oder mehreren natürlichen oder künstlich erschlossenen Quellen gewonnen;
- 2.
- es ist von ursprünglicher Reinheit und gekennzeichnet durch seinen Gehalt an Mineralien, Spurenelementen oder sonstigen Bestandteilen und gegebenenfalls durch bestimmte, insbesondere ernährungsphysiologische Wirkungen;
- 3.
- seine Zusammensetzung, seine Temperatur und seine übrigen wesentlichen Merkmale bleiben im Rahmen natürlicher Schwankungen konstant; durch Schwankungen in der Schüttung werden sie nicht verändert.
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Zitierungen von § 2 Mineral- und Tafelwasser-Verordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 Min/TafelWV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
Min/TafelWV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 Min/TafelWV Amtliche Anerkennung
... Anerkennung wird auf Antrag erteilt. Sie setzt voraus, daß die Anforderungen nach § 2 erfüllt sind und dies unter 1. geologischen und hydrologischen, 2. ... gewonnen worden ist, bescheinigt hat, daß es den Anforderungen nach den §§ 2 und 4 entspricht und die Einhaltung der in Anlage 1 genannten Nutzungsvoraussetzungen seiner ...
§ 16 Min/TafelWV Verkehrsverbote (vom 24.06.2023)
... "Quellwasser" oder "Tafelwasser", die nicht den für sie jeweils in den §§ 2 und 10 vorgesehenen Begriffsbestimmungen entsprechen, 2. natürliches ...
§ 18 Min/TafelWV Trinkwasser
... Trinkwasser, das nicht die Anforderungen des § 2 oder des § 10 erfüllt und in zur Abgabe an den Verbraucher bestimmten Fertigpackungen in ...
Zitat in folgenden Normen
Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
Artikel 1 V. v. 20.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 159
§ 1 TrinkwV Anwendungsbereich
... Diese Verordnung gilt nicht für 1. natürliches Mineralwasser im Sinne des § 2 der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung , 2. Wasser, das Arzneimittel im Sinne des § 2 des Arzneimittelgesetzes ist, ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Neuordnung trinkwasserrechtlicher Vorschriften
V. v. 03.01.2018 BGBl. I S. 99
Artikel 1 TrinkwRNOV Änderung der Trinkwasserverordnung
... bezeichnet. Sie gilt nicht für 1. natürliches Mineralwasser im Sinne des § 2 der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung , 2. Heilwasser im Sinne des § 2 Absatz 1 des Arzneimittelgesetzes, 3. ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
neugefasst B. v. 10.03.2016 BGBl. I S. 459; aufgehoben durch Artikel 5 V. v. 20.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 159
§ 2 TrinkwV Anwendungsbereich (vom 09.01.2018)
... Sie gilt nicht für 1. natürliches Mineralwasser im Sinne des § 2 der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung , 2. Heilwasser im Sinne des § 2 Absatz 1 des Arzneimittelgesetzes, 3. ...
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