Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 17.08.2006 aufgehoben

Artikel 4 - Arbeitsrechtliches EG-Anpassungsgesetz (ArbREGAnpG k.a.Abk.)

Artikel 4 Berlin-Klausel



Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.

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