Änderung § 4 13. ProdSV vom 01.12.2011

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 23 ProdSNG am 1. Dezember 2011 und Änderungshistorie der 13. ProdSV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 4 13. ProdSV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.12.2011 geltenden Fassung
§ 4 13. ProdSV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.12.2011 geltenden Fassung
durch Artikel 23 G. v. 08.11.2011 BGBl. I S. 2178

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 4 Voraussetzungen für das Inverkehrbringen


(Text neue Fassung)

§ 4 Voraussetzungen für die Bereitstellung auf dem Markt


vorherige Änderung

Aerosolpackungen dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn



Aerosolpackungen dürfen nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn

(Textabschnitt unverändert)

1. die Aerosolpackung zusätzlich zu den Kennzeichnungen gemäß den Artikeln 8 und 9a sowie dem Anhang der Richtlinie 75/324/EWG mit der Konformitätskennzeichnung nach § 5 Abs. 1 und 2 versehen ist, wodurch der für das Inverkehrbringen der Aerosolpackung Verantwortliche bestätigt, dass

a) die Aerosolpackung den Sicherheitsanforderungen des § 3 entspricht,

b) die in Artikel 3 der Richtlinie 75/324/EWG vorgeschriebenen Verfahren nach dem Anhang der Richtlinie 75/324/EWG eingehalten sind und

c) er eine Kopie der Unterlagen zur Verfügung hält, sofern er nach Durchführung geeigneter Versuche oder Analysen die Bestimmungen der Nummer 2.2 Buchstabe b und Nummer 2.3 Buchstabe b des Anhangs der Richtlinie 75/324/EWG nicht anwendet,

und

2. der Text der Etikettierung in deutscher Sprache abgefasst ist.






Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed