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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 13.09.2007 aufgehoben
§ 8 - Blindenwarenvertriebsgesetz (BliwaG)
G. v. 09.04.1965 BGBl. I S. 311; aufgehoben durch Artikel 30 G. v. 07.09.2007 BGBl. I S. 2246
Geltung ab 22.04.1965; FNA: 7120-2 Einzelhandel
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Geltung ab 22.04.1965; FNA: 7120-2 Einzelhandel
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§ 8 Blindenwarenvertriebs-Ausschuß
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Erstattung von Gutachten in grundsätzlichen Fragen des Vertriebs von Blindenwaren aus dem Kreis der Vereinigungen der Blinden und des Handwerks einen aus vier Mitgliedern bestehenden Bundesausschuß für den Vertrieb von Blindenwaren berufen.
Text in der Fassung des Artikels 148 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung V. v. 31. Oktober 2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149 m.W.v. 8. November 2006
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Frühere Fassungen von § 8 BliwaG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 08.11.2006 | Artikel 148 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31.10.2006 BGBl. I S. 2407 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 8 BliwaG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 BliwaG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BliwaG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 148 9. ZustAnpV Blindenwarenvertriebsgesetz
... In den §§ 8 und 9 des Blindenwarenvertriebsgesetzes vom 9. April 1965 (BGBl. I S. 311), das zuletzt durch ...
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