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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2013 aufgehoben
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§ 2 - Schiffsbesetzungsverordnung (SchBesV)
V. v. 26.08.1998 BGBl. I S. 2577; aufgehoben durch § 13 V. v. 18.07.2013 BGBl. I S. 2575
Geltung ab 01.01.1999; FNA: 9513-34 Schiffsbesatzung
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Geltung ab 01.01.1999; FNA: 9513-34 Schiffsbesatzung
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§ 2 Verpflichtungen des Reeders
(1) Der Reeder hat das Schiff nach Anzahl, Qualifikation und Eignung der Besatzungsmitglieder so zu besetzen, daß
- 1.
- die Schiffssicherheit,
- 2.
- der sichere Wachdienst,
- 3.
- die Einhaltung der Vorschriften des Arbeitsschutzes und des maritimen Umweltschutzes,
- 4.
- die Erhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit an Bord sowie
- 5.
- die sprachliche Verständigung der Besatzung untereinander
(2) Der Reeder hat unbeschadet der Verpflichtungen des Kapitäns nach § 3 dafür zu sorgen, daß
Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Umsetzung europarechtlicher Vorschriften auf dem Gebiet der Seeschifffahrt V. v. 27. Oktober 2006 BGBl. I S. 2403 m.W.v. 1. Dezember 2006
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Frühere Fassungen von § 2 SchBesV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.12.2006 | Artikel 1 Verordnung zur Umsetzung europarechtlicher Vorschriften auf dem Gebiet der Seeschifffahrt vom 27.10.2006 BGBl. I S. 2403 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 2 SchBesV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 SchBesV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SchBesV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 SchBesV Schiffsbesatzungszeugnis (vom 08.11.2006)
... im Verkehrsblatt veröffentlichten Muster, wenn die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 und der §§ 2a und 2b vorliegen. (2) Das Schiffsbesatzungszeugnis ist ...
§ 6 SchBesV Ordnungswidrigkeiten
... handelt, wer als Reeder vorsätzlich oder fahrlässig einer Vorschrift des § 2 Abs. 3 über eine dort genannte Sorgfaltspflicht ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Umsetzung europarechtlicher Vorschriften auf dem Gebiet der Seeschifffahrt
V. v. 27.10.2006 BGBl. I S. 2403
Artikel 1 SeeEuroRUmsV
... Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818), wird wie folgt geändert: 1. § 2 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird aufgehoben. b) Der ... 2 wird aufgehoben. b) Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 2. 2. Nach § 2 werden folgende §§ 2a und 2b eingefügt: „§ 2a ... im Verkehrsblatt veröffentlichten Muster, wenn die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 und der §§ 2a und 2b vorliegen." 4. Die Anlage wird ...
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