Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2013 aufgehoben
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§ 8 - Schiffsbesetzungsverordnung (SchBesV)

V. v. 26.08.1998 BGBl. I S. 2577; aufgehoben durch § 13 V. v. 18.07.2013 BGBl. I S. 2575
Geltung ab 01.01.1999; FNA: 9513-34 Schiffsbesatzung
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§ 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten



(1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1999 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Schiffsbesetzungsverordnung vom 4. April 1984 (BGBl. I S. 523), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 14. März 1996 (BGBl. I S. 511), außer Kraft.



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